„Keine Volksverhetzung“ Gerichtsurteil zu NPD-Wahlplakat sorgt für Kritik
Gießen · Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen um NPD-Wahlplakate zur Europawahl zugunsten der Partei sorgt in sozialen Netzwerken für Wirbel. Der dort verwendete Slogan sei nicht volksverhetzend.
Die Gemeinde Ranstadt in Hessen hatte nach Gerichtsangaben Ende Mai kurz vor der Europawahl angeordnet, dass der hessische Landesverband der Partei die Plakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“ binnen zwei Tagen entfernen muss. Die Begründung der Gemeinde laut Gericht: Die Plakate stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, weil sie offensichtlich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Dagegen klagte die NPD nach der Wahl.
Mit Urteil vom August, das erst jetzt viel Aufmerksamkeit bekommt, entschied das Verwaltungsgericht zugunsten der NPD. Eine volksverhetzende Wirkung könne dem Wahlplakat „nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnommen werden“. Unter Verweis auf historische Wanderungsbewegungen führte das Gericht unter anderem aus, dass der Wortlaut des Plakats teilweise der Realität entspreche. Zudem verwies das Gericht darauf, dass es dem Kläger nicht verwehrt werden dürfe, „auf möglicherweise in Deutschland herrschende Missstände hinzuweisen“.
Zuvor hatten das Redaktionsnetzwerk Deutschland und das Fachmagazin „Legal Tribune Online“ über das Urteil berichtet, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Stadt habe Berufung beim hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. In den sozialen Netzwerken äußerten Nutzer ihr Unverständnis über diese Bewertung. Ein Twitter-Nutzer bezeichnete die Entscheidung als „unfassbar“. Ein anderer fragte: „Nennt sich dann Rechtsföderalismus... oder eher rechte Förderung.“