Nach Direns Tod kommt Prozess gegen Schützen an höheres Gericht
Missoula/Hamburg (dpa) - Nach dem Tod des Hamburger Austauschschülers Diren in den USA ist der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen an ein höheres Bezirksgericht verwiesen worden. Das teilte eine Sprecherin des County Justice Court in Missoula im Staat Montana mit.
Unklar sei aber, wann es in Missoula zu einer Anhörung und zu einem Prozess kommen werde, sagte die Sprecherin weiter. In Deutschland konnten bislang noch keine Ermittlungen eingeleitet werden. Die notwendigen Unterlagen aus den USA seien bislang nicht eingegangen, sagte eine Sprecherin der Hamburger Anklagebehörde am Dienstag.
Hintergrund ist Paragraf 7 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es, dass das deutsche Strafrecht für Taten gilt, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden. Zu der Anhörung am Montag in den USA seien der 29 Jahre alte Angeklagte und sein Anwalt erwartungsgemäß nicht erschienen, sagte die Gerichtssprecherin in Missoula.
Der 17 Jahre alte Diren aus Hamburg war am 28. April nachts in der Garage des Angeklagten erschossen worden. Vor einer Woche wurde er in der Türkei bestattet. Der Angeklagte, dem vorsätzliche Tötung vorgeworfen wird, beruft sich nach Angaben seines Anwalts auf Notwehr.
Für seine deutsche Austauschorganisation gibt es keinen Grund für Veränderungen an ihrem Programm. „Wir sehen keinen Anlass, dass wir irgendetwas anders machen, anders vorbereiten müssten“, sagte ein Sprecher des Unternehmens Xplore in Hamburg auf dpa-Anfrage. Waffenbesitz in den USA sei schon vorher immer ein Thema gewesen, auch Diren sei darüber aufgeklärt worden. „Es war nie so, dass unsere Schüler unwissend in die USA gegangen sind.“
Ähnliche Aussagen waren auch von anderen Austauschorganisationen in Deutschland zu hören. Das Drama habe zudem keine Auswirkungen auf das Interesse an einem Austauschjahr in den USA gehabt, hieß es beim Deutschen Fachverband High School, einem Zusammenschluss von elf deutschen Schüleraustausch-Organisationen.
Unklar ist nach wie vor, was Diren nachts in der fremden Garage wollte. Nach den Worten des Anwalts des Angeklagten soll er bereits zuvor drei oder vier weitere, fremde Garagen betreten haben. Er berief sich dabei auf Aussagen von Direns Begleiter, die dieser bei der Polizei gemacht habe. Bereits zuvor war spekuliert worden, ob der 17-Jährige bei einer „Garage-Hopping-Tour“ möglicherweise Alkohol gesucht und deshalb mitten in der Nacht die dunkle, offen stehende Garage betreten habe.
Der Angeklagte habe Angst um seine Familie gehabt und sei in Panik geraten, sagte der Anwalt weiter. Es habe schon zuvor mehrere Einbrüche auf seinem Grundstück gegeben. Ein Nachbar hatte der Polizei gesagt, der Hausbesitzer habe hin und wieder Marihuana geraucht.