Teilnahme an Dschihad Oberverwaltungsgericht: Passentzug für Salafisten rechtens

Vor anderthalb Jahren hatte die Stadt Solingen einem Mann seinen Reisepass weg, damit der nicht in den Dschihad ziehen kann. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun diese Entscheidung bestätigt.

Münster (dpa). Der Entzug des Reisepasses eines Salafisten aus Solingen war rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag und verwarf damit die Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz.

Die Stadt Solingen hatte dem Sohn türkisch-arabischer Eltern im Dezember 2013 den Reisepass entzogen, um seine Ausreise in den „Heiligen Krieg“ („Dschihad“) nach Syrien zu verhindern.

Der 23-jährige gab vor Gericht an, sich längst von der Salafisten-Szene distanziert zu haben und beschrieb sich als Opfer: Er sei von seinem Bruder in die Szene um den verbotenen Moscheeverein „Millatu Ibrahim“ hineingezogen worden. Das Gericht wertete jedoch die Hinweise der Sicherheitsbehörden und der Polizei als ausreichend für den Passentzug (Az.: 19 A 2097/14).

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf der Stadt Solingen in der Vorinstanz im September 2014 zugestimmt und die Ausreiseuntersagung bestätigt.

Der Bundestag hatte im April 2015 ein Gesetz verabschiedet, mit dem Islamisten für maximal drei Jahre der Personalausweis entzogen werden kann, um eine Ausreise in Kampfgebiete zu verhindern. Bis dahin war nur der Entzug des Reisepasses möglich.