Offener Ganztag wird flexibler
Düsseldorf. Die Teilnahme von Grundschülern am offenen Ganztag (OGS) in NRW wird ab sofort flexibler. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) setzte einen entsprechenden Erlass in Kraft. OGS-Kinder können damit am Nachmittag auch an außerschulischen Aktivitäten in Sportvereinen oder Musikschulen oder am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen.
Außerdem können sie sich in Kirchen und Jugendgruppen engagieren oder Therapien wahrnehmen. Auch rein familiäre Ereignisse seien künftig ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu entbinden.
Der Erlass schaffe Klarheit und Rechtssicherheit für Eltern, Schulen, Kommunen und Träger des offenen Ganztags, erklärte Gebauer. Ziel sei es, eine Balance zwischen dem Bedürfnis der Eltern und dem Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität zu finden. Bislang war bei einer Teilnahme an der OGS die Anwesenheit der Schüler in der Regel an fünf Tagen in der Woche bis 16 Uhr Pflicht.
In einer weiteren Änderung des Erlasses werden zum 1. August Fördersätze des Landes um sechs Prozent erhöht. Somit steigen die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag um knapp 27 Millionen Euro auf 481 Millionen Euro in diesem Jahr. lnw