Partnervermittlung für Meerschweinchen
Zürich (dpa) - „In der Nacht ist der Mensch nicht gern alleine“, sang einst Revuestar Marika Rökk. Meerschweinchen geht das sogar auch tagsüber so.
Als Single erleiden sie Psychostress. In der tierfreundlichen Schweiz ist es deshalb gesetzlich verboten, Meersäuli - wie die putzigen Nager auf Schwyzertütsch heißen - in Einsamkeit zu halten. Doch was tun, wenn der Tod ein Meerschweinchen-Paar scheidet und die Besitzer kein neues Tier mehr kaufen wollen? In solchen Fällen klingelt bei Priska Küng das Telefon: „Wir bräuchten ein Miet-Meersäuli.“
Als 2008 das Schweizer Tierschutzgesetz revidiert und um das Meersäuli-Singleverbot erweitert wurde, erkannte die findige Züchterin die Marktlücke. Küngs Nager-Leasing im Dorf Hinwil-Hadlikon unweit von Zürich war auf Anhieb ein Renner. „Die Nachfrage nach Leihmeersäuli ist nach wie vor groß, bis zu fünf Mal pro Woche kommen Anfragen“, sagt sie. „Das ist gut so, denn kein Tier sollte in Einzelhaft leben müssen, auch nicht für einige Wochen.“
Die Idee einer Partnervermittlung für Meerlis, wie die Tierchen auch gern genannt werden, haben inzwischen sechs weitere Züchter aufgegriffen. Sie sind in der eidgenössischen Interessengemeinschaft Meerschweinchen zusammengeschlossen, deren Präsidentin Küng ist. Für ein kastriertes Männchen muss man bei ihr 50 Franken hinlegen, für ein Weibchen 60 Franken (50 Euro).
Obwohl dies eine einmalige Gebühr ist und Kunden die Tiere auf Wunsch behalten können, ist der Deal kein Kauf, sondern eine Form des Leasings: Die Nager können problemlos - je nach Verweildauer auch gegen anteilige Kostenerstattung - zurückgegeben werden, wenn der meist ältere Partner sich in Richtung Säuli-Himmel verabschiedet hat oder wenn die Tiere nur Zoff miteinander haben.
„Die Züchter bekommen inzwischen so viele Anfragen, dass es oft kaum möglich ist, immer ungefähr gleichaltrige Partner anzubieten“, erzählt Küng. „Wir verleihen dann auch Jungtiere.“ Wenn der Altersunterschied erheblich sei, gehe das - ähnlich wie bei den Menschen - gelegentlich nicht gut. Doch so manchen lahm wirkendem Meerli-Methusalem habe ein junges Säuli in den letzten Lebensmonaten noch mal auf die Sprünge gebracht.
Leasing-Nager zur Sterbebegleitung sei für ihre Meerschweinchen auf keinen Fall ein Dauerjob, beteuert Küng. Höchstens zwei Mal werden sie verliehen. „Dann achten wir darauf, dass sie an einen ständigen Ort kommen oder sie bleiben für den Rest ihres Lebens hier bei uns.“
Eva Waibling von der Schweizer Fachstelle für Heimtiere ist froh über die artgerechte Leasing-Möglichkeit. Falsch sei es nicht nur, Meerschweinchen sich selbst zu überlassen, sondern auch, wenn ihnen zum Beispiel Zwergkaninchen als Partner aufgedrängt werden. Von derselben Art dürften es allerdings auch mehr als nur ein Gefährte sein: „Gut möglich wäre auch eine Haremsgruppe - also mehrere Weibchen mit einem Männchen.“ Das sollte aber kastriert sein, empfiehlt Waibling.
Mit dem revidierten Gesetz hat die Schweiz 2008 die „Würde des Tieres“ ausdrücklich unter staatlichen Schutz gestellt. Natürlich gilt das nicht nur für Meerlis. Genaue Haltungsvorschriften gibt es deshalb für nahezu alle denkbaren Heimtiere. Allen voran die großen Lieblinge, Hunde und Katzen. Aber auch für Wellensittiche, Schildkröten, Mäuse oder Ratten.
Vier Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes wurde in einer Umfrage ermittelt, ob die Schweizer die Vorschriften auch beachten. Die Bilanz war gemischt. So wird es bislang noch zehn Prozent aller Schweizer Wellensittiche verwehrt, ihre Käfige zu verlassen. 90 Prozent der Befragten wussten, dass „Einzelhaft“ für Meersäulis verboten ist. Negativ fiel auf, dass etwa ein Drittel der Schweizer Kaninchen einzeln gehalten werden, obwohl auch sie soziale Tiere sind. Da scheinen sich Chancen aufzutun für Betriebe wie „Lisas Langohr-Leasing“ oder „Rent a Rammler“.