Pensionierter Lehrer betrog die Beihilfe
Ersetzen muss er nur den Schaden für fünf Jahre.
Düsseldorf. Durch ein Versehen hatte ein pensionierter Lehrer vor elf Jahren die gleiche Arztrechnung ein zweites Mal eingereicht — die Beihilfe, die Beamten ihre Aufwendungen bei Krankheit zu 70 Prozent ersetzt, zahlte anstandslos. So kam der 74-Jährige auf die Idee. Neun Jahre lang reichte er immer wieder fingierte Rechnungen ein. Das Verwaltungsgericht sollte am Freitag darüber entscheiden, ob der Pädagoge weitere 110 000 Euro an die Beihilfe zurückzahlen muss.
Vom Düsseldorfer Amtsgericht war der Mann wegen Betruges zu einer Haftstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Allerdings nur für die Straftaten, die er ab 2005 begangen hatte. Denn Betrug verjährt nach fünf Jahren. Den Schaden von 86 000 Euro hatte der 74-Jährige zurückgezahlt.
Doch die Beamten-Beihilfe wollte auch die Rechnungen ersetzt bekommen, die der ehemalige Hauptschullehrer in den Jahren zuvor eingereicht hatte. Doch vor dem Verwaltungsgericht stellte sich heraus, dass der 74-Jährige alle Unterlagen pünktlich nach fünf Jahren vernichtet hatte. Darum konnten zum Prozess nur Schätzungen über den Schaden vorgelegt werden. Das reichte den Richtern aber nicht.
Schließlich einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Der Lehrer zahlt noch 6000 Euro zurück, dann wird ein Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen. Ausgegeben hat der Mann seine Beute übrigens nicht. Er wollte das Geld als Alterssicherung: „Die Pension reicht hinten und vorne nicht. Ich dachte, du musst dir ein Polster anlegen.“