Vor Gericht Polanski-Opfer fordert Ende der Strafverfolgung

Los Angeles (dpa) - Roman Polanskis Opfer bei einem 1977 begangenen Sexualverbrechen hat sich vor Gericht für den polnisch-französischen Filmemacher (83, „Der Pianist“) eingesetzt.

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Am Freitag forderte die Amerikanerin Samantha Geimer in Los Angeles die Einstellung des langjährigen Verfahrens gegen ihn. Die 54-Jährige erschien mit Polanskis Anwalt Harland Braun zu der Anhörung. Richter Scott Gordon fällte noch keine Entscheidung.

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Sie sei sich sicher, dass Polanski die Tat sofort bereut habe, sagte Geimer nach der Anhörung vor Journalisten. Die Begegnung mit dem Regisseur beschrieb sie als „unangenehm“, aber „weniger traumatisch“, als viele angenommen hätten. „Ich war ein junger, sexuell aktiver Teenager, und es war eine beängstigende, aber keine unübliche Sache“, sagte Geimer nach der Anhörung. Auf die Frage, ob sie Polanski für einen Pädophilen halte, antwortete die Frau: „Ich war fast 14, nicht 10“.

Polanski hatte 1977 den Missbrauch des Mädchens in der Villa seines Freundes Jack Nicholson zugegeben und verbrachte 42 Tage in einer Haftanstalt unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer längeren Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.

Geimer stellt sich hinter einen Antrag von Polanskis Anwälten auf Beendigung der Strafverfolgung. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft hatte sie im April der Anklage das Vertuschen von Prozessfehlern und korrupte Machenschaften vorgeworfen. Über Jahre hinweg habe die Behörde es unterlassen, die Wahrheit ans Licht zu bringen, so der Vorwurf.

Geimer und Polanskis Anwälte fordern die Veröffentlichung von bisher unter Verschluss gehaltenen Aussage-Mitschriften. Dabei geht es um eine Aussage des damaligen US-Staatsanwalts Roger Gunson, der das Missbrauchsverfahren gegen Polanski 1977 leitete. Er soll 2010 wichtige Äußerungen gemacht haben, die Polanskis Gesuch untermauern könnten, dass er seine Haftstrafe bereits abgesessen habe und ihm damit bei der Einreise in die USA keine weitere Gefängnisstrafe drohen würde.

Polanskis Anwalt hatten im März erklärt, dass sein Mandant den Fall hinter sich bringen wolle, auch um wieder in die USA reisen zu können. Der Oscar-Verleihung im Jahr 2003, wo er für „Der
Pianist“ als bester Regisseur ausgezeichnet wurde, war Polanski fern geblieben. Seine zweite Frau, die Schauspielerin Sharon Tate, liegt in Kalifornien begraben. Sie war hochschwanger, als sie 1969 von Anhängern der Charles-Manson-Sekte ermordet wurde.