Velbert Zweijährige soll Kokain des Vaters konsumiert haben
Velbert/Wuppertal. · In einem Einfamilienhaus der Velberter Nordstadt soll im November 2019 ein gerade etwas mehr als zwei Jahre altes Mädchen Kokain konsumiert haben, das seinem Vater gehörte und das dieser ungesichert herumliegen ließ.
Das Kleinkind sei nach der Einnahme der Droge gestürzt und habe sich verletzt. So lauten Vorwürfe gegen einen 43 Jahre alten Angeklagten vor dem Landgericht Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann über Jahre einen „anspruchsvollen“ Lebenswandel durch Kokaingeschäfte finanziert hat. Er habe sogar noch nebenbei für einen längeren Gefängnisaufenthalt gespart.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten Anfang Februar 2020, nachdem Behörden Hinweise gegen den Mann aus seinem Umfeld erhalten hatten – im Zusammenhang mit Drogen. Angehörige sorgten sich um die Tochter. Die Fahnder durchsuchten das Haus des Angeklagten und eine Garage, wenige Meter entfernt. Dort sollen Ermittler knapp 300 Gramm Kokain gefunden haben, außerdem Milchzucker zum Strecken. Insgesamt geht es um Drogen für einen Straßenverkaufspreis von mehr als 20 000 Euro, daneben fanden sich Geld, teure Ringe und weiterer Goldschmuck.
Der ehemalige Angestellte eines Automobil-Zulieferers ist Frührentner – und er sitzt in Untersuchungshaft. Den Richterinnen und Richtern bestätigte er die Drogeneinnahme der Tochter. Es habe sich um ein Versehen gehandelt, erläuterte sein Anwalt: „Er ist selber Konsument. Das Kokain für den Eigenbedarf hat er im Bad aufbewahrt und dort vorbereitet. Er dachte, die Arbeitsfläche sei so hoch, dass das Mädchen nicht darauf fassen kann.“
Zum mutmaßlichen Handel mit Drogen schweigt der Mann
Der Vater habe den Raum verlassen – und das Kokain vergessen. Es sei von Fahrlässigkeit auszugehen. Ausdrücklich, um womöglich anderslautenden Aussagen von Zeugen vorzubeugen, fügte der Anwalt hinzu: „Er hat seine Tochter natürlich nicht dafür geschlagen.“ Zum mutmaßlichen Drogenhandel schweigt der Mann, zu anderen Punkten beantwortete er den Richtern alle Fragen.
Erhebliche Probleme im Prozess bestehen zumindest vorerst bei der Grundlage für die Durchsuchung: Dem Anwalt zufolge durfte die Polizei das Wohnhaus betreten, das erlaubte ein Gerichtsbeschluss. Die getrennte Garage allerdings stehe auf einem anderen Grundstück und gehöre einer Angehörigen. Das hätten die Ermittler übergangen. Der Anwalt: „Es handelt sich um einen erheblichen Verstoß der Polizei.“ Wenn sich das erweist, dürfen die Beweise aus der Garage womöglich nicht verwendet werden. Nach einer vorläufigen Prüfung stellte der vorsitzende Richter klar: „Wir werden das nicht jetzt entscheiden. Aber so viel kann ich sagen: Das ist ganz schlecht gelaufen.“
Das Gericht will am Montag, 10. August, weiter verhandeln und erste Zeugen befragen.