Landgericht Lange Haftstrafen für Angeklagte im Drogenschmuggel-Prozess

Nach insgesamt 60 Verhandlungstagen mit umfassenden Beweisaufnahmen wurden zwei der neun Beteiligten zu zehn Jahren und sechs Monaten beziehungsweise 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Im Prozess um internationalen Drogenhandel fällte das Landgericht  am Freitag ein Urteil.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Der Prozess um einen  millionenschweren Drogenhandel in Wuppertal, der im Juni vergangenen Jahres begann, hat am Freitagmorgen am Landgericht Wuppertal ein Ende gefunden. Nach insgesamt 60 Verhandlungstagen mit umfassenden Beweisaufnahmen erging gegen zwei der neun Beteiligten in dem Fall folgendes Urteil: Zehn Jahre und sechs Monate sowie 13 Jahre und sechs Monate für bandenmäßiges Handeltreiben mit nicht geringer Menge Betäubungsmittel in fünf Taten. Zudem konnte in vier Fällen keine Bandenstruktur nachgewiesen werden, dort lautete die Tateinheit unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Das Angeklagten-Duo soll sich bereits im Januar 2016 dazu entschlossen haben, mit weiteren Hintermännern gemeinsam eine beträchtliche Einnahmequelle zu generieren, indem sie Kokain und Amphetamine aus den Niederlanden in die Schweiz, Österreich, Dänemark und Schweden geschmuggelt haben – ein Haus samt Garage auf Küllenhahn soll dabei lange Zeit als Umschlagsplatz gedient haben. Dafür benutzten sie geschickt präparierte Autos, bei denen vier Handgriffe nötig waren, um an die Verstecke zu gelangen.

Ein Beschuldigter, der als Kopf der Bande und Organisator der Kurierfahrten gilt, dementierte seine Teilnahme am Drogenhandel bis zuletzt. Er flüchtete sich in Schutzbehauptungen und unterstellte der Polizei beispielsweise die Manipulation des Zeitstempels eines abgehörten Gesprächs der beiden, da die Beweise gegen ihn sonst nicht ausgereicht hätten. Tatsächlich stützt sich das Gericht bei seiner Tatbeteiligung nur auf Indizien, die aber „eine klare Sprache sprechen und eindeutig auf einen eigens betriebenen Drogenhandel samt Kurierfahrten hinweisen“, so der Richter. Daher sei sein Strafmaß höher als das seines Komplizen, der seinerseits ein umfassendes Geständnis abgelegt hat. boot