Polizeibeamte wollten Journalistin ausspionieren
Bremen. Aus Ärger über kritische Berichte wollten leitende Polizeibeamte aus Verden in Niedersachsen eine Redakteurin des in Bremen erscheinenden „Weser-Kuriers“ bespitzeln. Dies berichtet die Zeitung am Samstag unter Berufung auf einen Vermerk der Staatsanwaltschaft Verden, welcher auch der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Zwei leitende Beamte, die auch Mitglieder der Sonderkommission „Dennis“ waren, planten demnach, die Telefongesprächsdaten der Journalistin Christine Kröger abzuhören. Zudem wollten sie ihr Büro durchsuchen. Auf diese Weise wollten sie herausfinden, wie Kröger an vertrauliche Informationen gekommen war.
Die Pläne scheiterten jedoch am Widerspruch zweier Oberstaatsanwälte und eines Richters. Ausgangspunkt für den juristisch höchst umstrittenen Plan war ein Gespräch von den Polizisten und den Verdener Staatsanwälten Helmut Trentmann und Hansjürgen Schulz am 30. März 2009.
Die Kripobeamten unterbreiteten den Juristen dabei ihren Wunsch, Krögers Informanten auf diese Weise zu enttarnen. Neben der vermuteten „Weitergabe von Informationen an die Presse auch durch Polizeibeamte (.) gegen Entgelt“ forderten die Beamten „präventiv ein Signal“.
Darüber hinaus würden die Ermittlungen „dann auch ergeben, was Frau Kröger sonst so treibt“, zitiert der Oberstaatsanwalt die leitenden Beamten in dem Aktenvermerk. Bei den Juristen stießen sie auf taube Ohren. Schulz habe zudem „darauf hingewiesen, dass Ermittlungsverfahren nicht dazu gedacht sind, Signale zu setzen, ferner auch darauf, dass der Kreis der möglichen Informanten immens groß ist“, heißt es in dem Dokument.
Auch der am nächsten Tag informierte zuständige Richter am Amtsgericht Verden, Jörg Barré, war nach Aktenvermerk „entsetzt über die von der Polizei unterbreiteten und für rechtlich zulässig gehaltenen Ermittlungsschritte“, endet der Vermerk. Oldenburgs Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau erklärte die Angelegenheit auf Anfrage zur Chefsache und antwortete ausdrücklich auch im Namen der betroffenen Beamten.
Deren Polizeiinspektion ist Thuraus Direktion unterstellt. In dem Gespräch seien „wie in gleich gelagerten Fällen üblich, alle rechtlichen Erfordernisse und Möglichkeiten erörtert und abgestimmt“ worden, betonte Thurau. Weitere Ermittlungen habe man „nicht für notwendig erachtet“.
Thurau versicherte außerdem, „dass der Schutz des Grundrechts auf Pressefreiheit (.) in der Polizeidirektion Oldenburg eine besonders hohe Bedeutung hat“. Thurau merkte zu der Arbeit der Journalistin an, er habe sich „wiederholt von ihrer engagierten, mutigen und professionellen journalistischen Arbeitsweise“ überzeugt.