Polizist verklagt Land: Auch Ausziehen bezahlen!
Münster. Ist das Ausziehen einer PolizeiuniformArbeitszeit? Mit dieser Frage muss sich das VerwaltungsgerichtMünster seit Donnerstag befassen. Ein 44 Jahre alter Streifenpolizisthat das Land verklagt.
Er sagt, dass er Tag für Tag 15 Minuten dafüraufwendet, vor und nach dem Dienst die Uniform auf der Wacheanzulegen und auszuziehen.
"Da kommt im Laufe der Zeit einigeszusammen."Etwa 45 Stunden im Jahr schenke er dem Arbeitgeber, weil er früher zur Wache muss, schätzt der Kläger. Doch beim Dienstherrn bekam der Beamte einen Korb. Eine Vorschrift besagt, dass nur das Anlegen von Pistole, Pfefferspray, Handschellen und Magazin angerechnet wird. Die Uniform an sich müsse man bei Dienstbeginn dagegen schon anhaben.
Ein Polizist könne sich schließlich schon zu Hause umziehen, argumentiert das Land. Es sei denn, man brauche auffällige Schutzkleidung wie etwa Motorradpolizisten. Das Urteil soll in den nächsten Wochen fallen.Mehrere Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben sich schon mit der Frage befassen müssen.
Ihre Urteile fielen unterschiedlich aus. In Münster haben sich nach Auskunft des zuständigen Dezernats bereits rund 130 Polizisten dem Antrag ihres Kollegen angeschlossen. Die Entscheidung über die Arbeitszeit des 44-Jährigen soll daher als Musterurteil (4 K 1753/08) dienen, um eine Prozesslawine zu verhüten.