Das Gericht erklärte in dem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil eine fristlose Vertragskündigung Hirtes vom Herbst 2009 für unwirksam. Der Richter verpflichtete ihn, seinen Ex-Manager an allen Einnahmen bis November 2009 zu 25 Prozent zu beteiligen (Az:22 O 586/09).
Hirte hatte fristlos gekündigt, weil er sich mit einem "Knebelvertrag" über den Tisch gezogen sah. Eine Beteiligung an seinen Einnahmen in Höhe von 25 Prozent sei sittenwidrig, meinte der 45-Jährige, der bei der RTL-Castingshow vor zwei Jahren gewonnen hatte.
Das Gericht war anderer Meinung. Üblich sei ein Provisionsanspruch von 10 bis 20 Prozent - auch 25 Prozent könnten da nicht als grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung angesehen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.