Preis des Rechtsstaats
Wer sich in die Gefühlslage der Opfer des Gladbecker Geiseldramas versetzt oder in die der Hinterbliebenen, die damals den Verlust eines Menschen beklagen mussten, wird vielleicht zu dem Schluss kommen: Die Täter dürfen doch nicht wieder frei herumlaufen.
Und auch jeder andere hätte wohl ein zumindest unangenehmes Gefühl, wenn er wüsste, dass der Kunde neben ihm im Bäckerladen einer der Täter von damals ist. Doch so etwas kann jeden Tag passieren.
Auch Mörder kommen nach Verbüßung ihrer Haft frei. Auch lebenslänglich muss vergänglich sein — das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahrzehnten dem Gesetzgeber vorgeschrieben. Jeder müsse die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft haben. Das mag man verwünschen, wenn man an das lebenslange Leid der Opfer und Hinterbliebenen denkt.
Doch es ist die Konsequenz eines humanen Rechtsstaats. Dass die Tat wegen des spektakulären Falles und der öffentlichen Aufmerksamkeit im kollektiven Gedächtnis verankert ist, kann nicht für eine außergesetzliche Behandlung der Täter herhalten.