Raser zeigen sich reumütig Radfahrerin bei Autorennen getötet

Köln (dpa) - Zwei Raser stehen seit diesem Mittwoch wegen eines tödlichen Unfalls bei einem illegalen Autorennen in Köln erneut vor Gericht. Eine 19 Jahre alte Radfahrerin war bei dem Unglück im April 2015 getötet worden.

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Das Kölner Landgericht hatte die beiden Angeklagten im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung, hob das Urteil teilweise auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Die Neuauflage droht wegen der möglichen Befangenheit eines Schöffen jedoch zu platzen.

Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter im ersten Prozess nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen - in Höhe von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten - auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Das Kölner Urteil war bei vielen auf Unverständnis gestoßen. Außerdem hätten die Richter außer Acht gelassen, dass die Angeklagten die Gefahrenlage mit aggressivem Fahrstil vorsätzlich herbeiführten.

Unter diesen Aspekten beschäftigt sich nun eine andere Kammer des Kölner Landgerichts erneut mit dem Fall - sie muss entscheiden, ob die heute 24 Jahre alten Angeklagten, beides in Deutschland geborene Türken, doch noch ins Gefängnis kommen.

Am ersten Verhandlungstag bat einer der Angeklagten die Familie des Opfers um Entschuldigung. „Es tut mir unendlich leid, was ich angerichtet habe“, sagte der Mann. „Ich gebe alles zu, was im Urteil steht, und bereue es zutiefst.“ Im ersten Prozess hatte er zwar eine moralische Mitschuld eingeräumt, eine strafrechtliche Verantwortung aber zurückgewiesen. Den Unfallwagen hatte der andere Angeklagte gefahren. Der Unfallfahrer hatte schon im ersten Prozess Reue gezeigt und die Tat zugegeben.

Verwirrung gab es am ersten Verhandlungstag um einen Schöffen: Der 31-Jährige hatte nach Angaben des Vorsitzenden Richters in einer Pause mitgeteilt, dass er mit einem der Angeklagten einen gemeinsamen Facebook-Freund in der Raserszene gehabt habe. Der Schöffe habe nach eigener Aussage auch eine Gefährderansprache von der Polizei erhalten, es habe jedoch kein strafrechtliches Verhalten vorgelegen.

Daraufhin kündigten die Verteidiger und der Nebenklage-Anwalt an, Befangenheitsanträge gegen den Schöffen zu stellen. Darüber wird das Gericht voraussichtlich am kommenden Mittwoch entscheiden. Sollte den Anträgen stattgegeben werden, müsste der Prozess mit einem neuen Schöffen noch einmal von vorne beginnen, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte.