Richter: 18 Grad im Zimmer auch nachts

Solingen. Ein Mieter darf erwarten, dass seine Wohnung auch in kalten Winternächten auf mindestens 18 Grad geheizt ist. Das entschied am Dienstag ein Richter in einem Berufungsverfahren am Wuppertaler Landgericht.

Drei Nächte hatte ein Ehepaar aus Solingen im Januar und Februar dieses Jahres bei 14 bzw. 15 Grad Zimmertemperatur schlafen müssen, obwohl die Heizung voll aufgedreht war. Zu kalt, fand das Paar und klagte. Der Vermieter sollte die Nachtabsenkung der Heizung derart einstellen, dass die Temperatur nachts nicht unter 18 Grad sinkt.

Das Amtsgericht Solingen hielt 15 Grad als nächtliche, vorübergehende Temperatur für einen Schlafraum noch für zumutbar und wies die Klage ab. Das Wuppertaler Landgericht sieht das anders: "Eine Temperatur von 18 Grad darf nicht unterschritten werden." Gesundheit und Behaglichkeit gingen ganz klar vor wirtschaftlichen Interessen des Vermieters.

Mieter und Vermieter sollen sich nun außergerichtlich einigen und selbst Temperaturmessungen in der Wohnung vornehmen. Gelingt das nicht, treffe man sich im November wieder. Dann werde das Gericht ganz offiziell einen Gutachter beauftragen. Das könne für den Verlierer des Rechtsstreits teuer werden.