Ruhestörung: Wirte und Gäste in der Lärm-Klemme

Drinnen gilt das Rauchverbot, draußen fühlen sich vielleicht die Nachbarn belästigt.

Düsseldorf. Das Nichtraucherschutzgesetz könnte schon bald zu vermehrten Lärmklagen von Gaststätten-Nachbarn führen. Grund: Die Raucher dürfen in der Kneipe nicht mehr rauchen und gehen deshalb vor die Türe.

"Raucher-Gespräche" vor der Kneipentür dürften sich in den meisten Fällen jedoch negativ auf das Ruhebedürfnis der unmittelbaren Kneipen-Nachbarn auswirken. Die Folge: Beschwerden beim Ordnungsamt.

"Ab 22 Uhr könnten Raucher-Gespräche vor der Kneipentür in der Tat problematisch werden", sagt der Düsseldorfer Ordnungsdezernent Werner Leonhardt. Dabei sei die Rechtslage jedoch klar:

Wirte sind nach dem Ordnungsrecht auch für die sogenannte "Ausstrahlungswirkung" ihrer Gaststätten verantwortlich - und dazu zählt auch der aus dem direkten Umfeld der Gaststätte von Gästen verursachte Lärm. Leonhardt:

"Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind gegen Wirte möglich, wenn es eine Lärmbelästigung durch deren Gäste gibt. Die Maßnahmen können bis zum Entzug der Konzession gehen."

Einen Grund, warum es noch nicht zu massiven Beschwerden gegen Raucher-Lärm gekommen ist, sieht Leonhardt ausgerechnet in einer Lücke des Nichtraucherschutzgesetzes.

Über die immer zahlreicher werdenden Raucherclubs werde vieles abgefangen, weil da die Raucher unter sich sind - und drinnen bleiben können. Leonhardt: "Bezogen auf das Lärm-Problem sind aus ordnungsrechtlicher Sicht die Raucherclubs sicherlich ein Regulativ."