Verbot: Nur wenige Nichtraucher petzen

Bisher wurden kaum Knöllchen an Raucher verteilt. 2000 Clubs für Qualmer öffneten.

Düsseldorf. Die Bürger in Nordrhein-Westfalen haben die ersten Tage des Rauchverbots in Kneipen und Gaststätten gelassen hingenommen. Bei den Ordnungsämtern der Städte im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung gab es bislang - wenn überhaupt - nur sehr wenige Beschwerden zu Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz.

Eine "Raucher-Polizei" gibt es nirgends. Die Ordnungsämter reagieren vielmehr erst dann, wenn sich Kneipengäste bei ihnen über verbotenen Qualm beschweren.

Wie das Ordnungsamt in der Landeshauptstadt bei Verstößen vorgeht, hängt von der jeweiligen Situation ab: Raucht ein einzelner Gast, muss dieser 20 Euro zahlen. Qualmt der überwiegende Teil der Gäste, wendet sich die Streife direkt an den Wirt. Der erhält dann zunächst eine Ermahnung, im Wiederholungsfall gibt es Geldbußen ab 100 Euro.

In Wuppertal wurden schon 20Qualm-Verstöße geahndet. Bisher ist es bei Verwarnungen geblieben - man stellt in Rechnung, dass noch eine Umgewöhnungsphase herrscht.

Das kann sich aber bald ändern. Die Bußgelder schwanken zwischen fünf und 1000 Euro. Die schnöde Raucherknolle kostet Kneipengänger 20 Euro. Gastronomen dagegen werden laut Ordnungsamt in der Regel weitaus strenger belangt.

In Krefeld gab es jetzt ein Gespräch zwischen Ordnungsamt und dem Geschäftsführer Nordrhein des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Thomas Kolaric. Sie stimmten die Vorgaben des Dehoga für einen Raucherclub ab.

Wer die Vorgaben erfüllt (Einlasskontrollen, Mitgliederlisten bzw. -ausweise etc.), braucht keine Strafen durch das Ordnungsamt zu fürchten. Der Dehoga geht von 30 bis 40 Raucherclubs in Krefeld aus, landesweit von 2000, was jeder 20. Betrieb wäre. In den gewöhnlichen Krefelder Kneipen wurde bisher jedoch noch keine "Raucherknolle" ausgestellt.

In Mönchengladbach, Grefrath und Nettetal ist über Beschwerden von Nichtrauchern bislang nichts bekannt. Wenn es zu Anzeigen kommen sollte, "wollen wir erst einmal das Gespräch mit den Wirten suchen", sagt Ulrich Eckerleben, Leiter des Kempener Ordnungsamtes.

Auf anonyme Anzeigen wird man nicht reagieren. Zudem will man abwarten, wie das für August erwartete Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur "Ein-Raum-Kneipe" ausfällt.

In Solingen haben von den fast 600 konzessionierten Gaststättenbetrieben einschließlich der Imbissbuden und Trinkhallen inzwischen 30 einen Raucherclub gegründet. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Ersten Nichtraucherbeschwerden ist der Stadtdienst Ordnung bereits nachgegangen:

Eine Wirtin hatte ihren großen Schankraum als Raucherzone deklariert, den kleinen Nebenraum hingegen als Nichtraucher-Bereich. Hier fühlte sich ein Nichtraucher diskriminiert. Mitarbeiter des Stadtdienstes belehrten die Wirtin, dass laut Gesetz den Nichtrauchern der größere Raum zugestanden werden muss. Knöllchen oder Bußgelder wurden bislang nicht geschrieben.

Das Remscheider Ordnungsamt will in den kommenden Monaten alle Gaststätten aufsuchen und kontrollieren. Dabei soll auch erfasst werden, welche Kneipen jetzt Raucherclubs sind und ob diese Clubs ordnungsgemäß über ein Mitgliederverzeichnis verfügen und Eingangskontrollen durchführen. Für die möglichen Bußgelder gibt es (noch) keine Tabelle.

Theoretisch reichen die Strafen von einer Ermahnung bis zu 1000 Euro Bußgeld: "Wenn ein Gast heimlich auf dem Klo raucht, und der Wirt hat es nicht gemerkt, kann man es bei einer Ermahnung belassen. Bei beharrlichen Zuwiderhandlungen kann sogar die Konzession entzogen werden", sagt Ordnungsamtsleiter Jürgen Beckmann.