Sami A. darf Tunesien nicht verlassen
Behörden in seiner Heimat verhängten ein Ausreiseverbot.
Berlin. Der womöglich rechtswidrig nach Tunesien abgeschobene und als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. muss nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ vorerst in seinem Heimatland bleiben. Zwar wurde er am Freitag vorläufig auf freien Fuß gesetzt, doch nach Informationen der Zeitung verhängten die tunesischen Behörden ein Ausreiseverbot. So habe das Auswärtige Amt am Wochenende den deutschen Innenbehörden mitgeteilt, dass Sami A. nach Informationen von tunesischer Seite das Land nicht verlassen dürfe.
Der Tunesier war am 13. Juli aus NRW in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Sami A. könne dort Folter drohen. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war. Die Richter rügten die Abschiebung als „grob rechtswidrig“ und forderten die Behörden auf, den Mann nach Deutschland zurückzuholen. Dagegen legte die Stadt Bochum, wo der Tunesier wohnte, beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde ein. Die Entscheidung wird für Anfang der Woche erwartet. Laut Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) soll das Urteil über die Zulässigkeit der Abschiebung „auch für künftige Fälle zum Maßstab“ werden. lnw