NRW-Gericht hat entschieden Behörden müssen abgeschobenen Islamisten Sami A. zurückholen

Münster (dpa) - Nach wochenlangem juristischen Tauziehen müssen die Behörden den abgeschobenen Islamisten Sami A. endgültig nach Deutschland zurückholen.

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Der als Gefährder geltende Tunesier habe einen Anspruch darauf, dass die Behörden ihn auf Kosten des Staates zurück nach Deutschland bringen, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch. Denn seine Abschiebung sei rechtswidrig gewesen. Die Stadt Bochum will den Beschluss akzeptieren und keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung einen Tag wegen Foltergefahr in seiner Heimat zuvor untersagt. Der Beschluss wurde der zuständigen Behörden aber erst zugestellt, als Sami A. am Morgen danach bereits im Flugzeug nach Tunesien saß.

Die OVG-Richter übten in ihrem Beschluss jetzt deutliche Kritik am Vorgehen der Behörden. Die Richter in Gelsenkirchen seien seinerzeit über die unmittelbar bevorstehende Abschiebung „im Unklaren gelassen worden“. Hätten die Behörden die Kammer wie erbeten über den Termin für die Abschiebung informiert, hätte diese um die Eilbedürftigkeit ihrer Entscheidung gewusst und entsprechend handeln können. Damit wäre „die nunmehr eingetretene Situation vermieden worden“, betonte das OVG.

Noch am Morgen des 13. Juli während des Fluges hätten die Behörden reagieren können, erklärte das Gericht. Die Abschiebung hätte so noch rechtzeitig abgebrochen werden können, als das Urteil zugestellt wurde. Dazu wären die Behörden verpflichtet gewesen.

Wie schnell Sami A. nun nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar. Der 42-Jährige werde nicht geholt, sondern müsse von sich aus nach Deutschland zurückreisen, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Das Auswärtige Amt müsse Sami A. ein Visum für die Einreise ausstellen. „Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug“, sagte Sprecher Thomas Sprenger. Mehr könne die Stadt dann nicht tun.

Die tunesische Justiz reagierte am Mittwoch erneut verhalten auf eine mögliche Rückholung des Mannes. „Prinzipiell liefert unser Land seine Bürger nicht aus, weil das gegen die Souveränität des Staates geht“, sagte der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zudem gebe es noch immer Ermittlungen gegen Sami A.. Sein Pass sei noch immer in der Hand der Behörden. Wenn Deutschland eine Rückholung erreichen wolle, müsse es erst einmal eine offizielle Anfrage ans Außenministerium geben, um die rechtlichen Umstände zu klären.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll er sich in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben.

Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten, entsprechende Zeugenaussagen gegen ihn bezeichnet er als falsch. 2006 leitete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Sami A. Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“ erhärten lasse. Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums hat der Fall Sami A. allein zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14 Mal Gerichte in Nordrhein-Westfalen beschäftigt.