Schweinegrippe-Impfung erst ab Ende November

Berlin (dpa) - Nach den aktuellen Impfplänen können sich viele Menschen erst ab etwa Ende November gegen die Schweinegrippe impfen lassen.

In den kommenden Wochen sollen sich zunächst wie geplant Mitarbeiter des Gesundheitswesens, der Polizei, der Feuerwehr sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen und Schwangere impfen lassen können, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder am Donnerstag in Berlin. Das entspreche rund 30 Prozent der Bevölkerung. Die Versorgung dieser Gruppen werde wahrscheinlich Ende November, Anfang Dezember abgeschlossen sein. Dann könne sich der Rest der Bevölkerung impfen lassen. Diese Impfungen sollen bis ungefähr Ende Januar dauern.

Im Durchschnitt sollen in der nächsten Zeit wöchentlich rund 1,5 bis 2 Millionen Impfdosen in den Ländern verteilt werden, sagte Schröder. Hintergrund ist, dass der Hersteller GlaxoSmithKline nicht alle erforderlichen Dosen auf einmal produziert, sondern nach und nach zur Verfügung stellt.

Wer sich wann genau impfen lassen kann, wird in den Bundesländern geregelt. Von diesem Impfplan kann es nach Angaben von Experten aber auch Ausnahmen geben. Hat ein Arzt beispielsweise an einem bestimmten Tag nur acht impfwillige Patienten, die zu einer gefährdeten Gruppe gehören, könnte er zwei weitere „normale“ Patienten schon vor dem eigentlich geplanten Zeitraum impfen. Das liegt daran, dass eine Flasche des Impfstoffs für zehn Dosen reicht - aber nach dem ersten Gebrauch nur rund 24 Stunden haltbar ist. Bevor also Impfmengen ungenutzt entsorgt werden, könnten Mediziner diese auch für Patienten verwenden, die nach dem Impfplan erst später dran wären.

Etwas vage blieb Schröder hingegen bei der Frage der Haftung. Medienberichten zufolge müsste der Hersteller GlaxoSmithKline nicht dafür haften, falls es durch die Impfungen zu Nebenwirkungen oder gar stärkeren Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen sollte. Demnach müssten der Staat oder der behandelnde Arzt für mögliche Schäden haften. Schröder sagte dazu jedoch: „Es gibt keine Staatshaftung in dem Sinne.“

Für echte Impfschäden besteht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Haftung des Herstellers nach dem Arzneimittelgesetz grundsätzlich unverändert weiter. Sie werde von der öffentlichen Hand nur deshalb teilweise übernommen, um den besonderen Anforderungen der Impfstoffproduktion im Pandemiefall Rechnung zu tragen. „Für Qualitätsmängel haften die Hersteller in jedem Fall“, hieß es.

Für Schwangere gibt es keine eindeutigen Angaben. Der Impfstoff Pandemrix, der mit einem Wirkstoffverstärker verabreicht wird, ist für Schwangere umstritten. Denn da er wie andere Medikamente nicht an Schwangeren getestet werden durfte, liegen keine Angaben zu möglichen Risiken vor. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte jedoch empfohlen, dass sich Schwangere ab dem vierten Monat impfen lassen. Der Chef des Paul-Ehrlich-Instituts, Johannes Löwer riet Schwangeren, sich mit ihrem Arzt zu beraten und eine individuelle Entscheidung zu treffen. Allerdings sei es sinnvoll, dass Schwangere mit einem hohen Infektionsrisiko - wie beispielsweise Lehrerinnen - sowie mit chronischen Erkrankungen wie des Herz- Kreislauf-Systems oder Diabetes bevorzugt geimpft würden.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Deutschland bislang rund 25 000 Menschen an Schweinegrippe erkrankt, zwei davon starben. Nach einer ersten leichten Welle mit bis zu 3500 neu registrierten Erkrankten pro Woche im Juli und August, sei die Zahl der Fälle gesunken, sagte RKI-Präsident Jörg Hacker. Mittlerweile sei jedoch wieder ein leichter Anstieg zu beobachten. Allein in der vergangenen Woche seien knapp 1600 neue Fälle registriert worden. „Das ist ein Indikator dafür, dass wir es mit einer leicht steigenden, möglicherweise beschleunigten Entwicklung zu tun haben.“ Weltweit starben bisher rund 5000 Menschen.