Tod der zweijährigen Lea Sofie: Haft für Mutter und Ex-Freund
Köln (dpa) - Fünf Monate nach dem qualvollen Tod der zweijährigen Lea Sofie in Köln ist der frühere Lebensgefährte der Mutter zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Die 20-jährige Mutter des Mädchens erhielt nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Das Kölner Landgericht urteilte, dem geständigen 23-Jährigen seien trotz seines brutalen Vorgehens keine niedrigen Beweggründe nachzuweisen. Auch wenn die Schwere seiner Schuld außer Frage stehe, werde er nicht wegen Mordes verurteilt, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath.
Unmittelbar nach Urteilsverkündung kam es zum Tumult. Zwei junge Männer aus dem Zuschauerraum übersprangen die Glaswand zum Verhandlungssaal, einer drohte dem Verurteilten: „Es ist noch lange nicht vorbei, warte ab.“ Beide Männer wurden abgeführt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich wegen Mordes für den Angeklagten gefordert und siebeneinhalb Jahre für die Mutter.
Die Richterin betonte aber, der 23-Jährige habe die Gewalttat nicht begangen, „weil er Freude an Misshandlung hatte, sondern weil ihm die Nerven durchgegangen sind“. Er habe Lea Sofie ruhig stellen wollen, die Situation sei eskaliert. Der Kölner habe in einer schwierigen Lage gesteckt - keinen Job, Drogen- und Alkoholprobleme - und vor der Tat am Mittag bereits eine halbe Flasche Wodka getrunken.
Eine aktive Mittäterschaft der Mutter schloss das Gericht aus. Die 20-Jährige sei bei der Tat nicht in der Wohnung gewesen, habe aber später nicht versucht, ihr komatöses Kind zu retten, sagte die Richterin. Lea Sofie sei „nicht ansprechbar und nicht erweckbar“ gewesen, habe geblutet, erbrochen und „schlaff wie eine Puppe“ auf dem Boden gelegen. Dennoch habe die Mutter keinen Rettungswagen gerufen. Beide Angeklagten wurden auch wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt.
Bis zu drei Tage hatte Lea Sofie laut Gutachtern mit dem Tod gerungen. Das Mädchen war an „erheblicher stumpfer Gewalteinwirkung“ gestorben. Ein Mediziner hatte in dem Verfahren geschildert, dass die Zweijährige bei schneller Hilfe wahrscheinlich hätte gerettet werden können.
Der Fall hatte bundesweit für Entsetzten gesorgt. Gegen die Angeklagten war im Internet eine Hetzkampagne losgetreten worden. Vereinzelt hatten Unbekannte zur Lynchjustiz gegen den 23-Jährigen aufgerufen.