Weitere Ermittlungen Tödliche Polizei-Schüsse in Dortmund: Waffe des Einsatzleiters beschlagnahmt - Durchsuchung bei Beamten

Düsseldorf/Dortmund · Unerwartete Entwicklung im Fall Dortmund: Ein Zeuge behauptet, auch der Einsatzleiter habe geschossen. Bislang gehen die Ermittler davon aus, dass nur ein Polizist mit seiner Maschinenpistole auf einen 16-Jährigen schoss und diesen tötete.

Im Fall um einen durch Polizeischüsse getöteten 16-jährigen Flüchtling in Dortmund ist nun auch die Waffe des Einsatzleiters beschlagnahmt worden.

Foto: dpa/Markus Wüllner

Im Fall um einen durch Polizeischüsse getöteten 16-jährigen Flüchtling in Dortmund ist nun auch die Waffe des Einsatzleiters beschlagnahmt worden. Das erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag vor dem Innenausschuss des Landtags. Ein einzelner Zeuge habe ausgesagt, dass auch der Einsatzleiter geschossen habe. Nach Durchsuchungsbeschlüssen seien am 14. September auch die Handys aller fünf beschuldigten Beamten beschlagnahmt worden.

Wie es in einem schriftlichen Bericht des Justizministers an den Landtag vom Donnerstag heißt, sei die Waffe des Einsatzleiters „aus äußerster Vorsicht“ beschlagnahmt worden. Man müsse untersuchen, ob die sichergestellten Patronenhülsen aus der Waffe stammen könnten. Bislang gehen die Ermittler davon aus, dass die sechs Schüsse aus der Maschinenpistole eines jungen Polizisten stammten, der als Sicherungsschütze eingeteilt worden war. Vier Projektile trafen den 16-Jährigen, der kurz darauf in einer Klinik starb.

Die Handys wurden beschlagnahmt, weil es laut Justizministerium die „begründete Annahme“ gebe, dass sich die Beteiligten per Whatsapp oder SMS ausgetauscht hätten. Konkret geht es um eine Besprechung mit dem Dortmunder Polizeipräsidenten zwei Tage nach den tödlichen Schüssen, also am 10. August. Die Staatsanwaltschaft hat den Verdacht, dass die beim Einsatz beteiligten Polizisten sich danach und später Nachrichten geschickt hatten. Daher sollen nun die SMS- und Chatverläufe ausgelesen werden.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft nur ein Verfahren gegen den Schützen eingeleitet und später die Ermittlungen auf vier weitere Beamte - inklusive dem Einsatzleiter - erweitert.

Hatte der Jugendliche das Messer gegen sich gerichtet?

Im Innenausschuss bohrte die Opposition am Donnerstag noch einmal bei Reul wegen der Frage nach, wie der 16-Jährige das Messer in der Hand gehalten hatte. Reul beteuerte, dass er es auch nicht wisse und die Ermittlungen dazu noch liefen. Die Frage des Messers ist entscheidend: Die Polizei war in die Jugendhilfeeinrichtung gerufen worden, weil der Flüchtling aus dem Senegal mit dem Messer in der Hand seinen Suizid angedroht hatte.

Die Polizei beschoss den 16-Jährigen laut dem bekannten Ermittlungsstand zunächst mit Pfefferspray, dann mit zwei Tasern. Beides habe nicht gewirkt, der Jugendliche sei mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zugekommen. In einem Medienbericht vom Montag hieß es, der 16-Jährige habe das Messer nur gegen sich und den Boden gerichtet. Diese Information habe er nicht, beteuerte Reul.

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(dpa)