Erhebung in NRW Familien für Tagebuch-Studie gesucht
Das Statistische Landesamt sucht Familien mit minderjährigen Kindern in NRW für eine Tagebuch-Studie. Die Befragten sollen ihren Tagesablauf - beispielsweise per App - festhalten. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung.
Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) findet seit Januar 2022 statt und läuft noch bis zum Jahresende. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (NRW.IT) als Statistisches Landesamt mitteilt, werden in NRW insgesamt 2340 Haushalte benötigt, die sich an der freiwilligen Befragung beteiligen und an drei Tagen ihre Aktivitäten in einem Tagebuch per App, Online oder Papierfragebogen dokumentieren.
Als Dankeschön gibt es eine Geldprämie von 15 Euro je Haushalt sowie zusätzlich 20 Euro je Haushaltsmitglied ab zehn Jahren. Zusätzlich bietet die ZVE den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihren Tagesablauf zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten „wo die Zeit bleibt”.
Für das letzte Erhebungs-Quartal werden vor allem noch Haushalte mit minderjährigen Kindern gesucht. Dazu zählen Alleinerziehende und Paare mit Kindern, insbesondere wenn die Haupteinkommensperson entweder selbstständig tätig, als Arbeiter/-in beschäftigt oder nicht erwerbstätig (zum Beispiel arbeitslos) ist.
Die Zeitverwendungserhebung soll Erkenntnisse darüber liefern wie viel Zeit die Menschen für verschiedene Lebensbereiche aufwenden. Sie ist laut IT.NRW die einzige amtliche Datenquelle, aus der beispielsweise Informationen zum Umfang der Care-Arbeit – also der unbezahlten Arbeit – hervorgehen. Aber auch Informationen über die Dauer von Bildungs-, Freizeitaktivitäten oder Medienkonsum werden ermittelt. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden ein umfassendes Bild über die durchschnittliche Zeitverwendung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen liefern.
Interessierte können sich hier für die ZVE 2022 anmelden. Aus allen angemeldeten Haushalten wird nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Dies dient dazu, die Bevölkerungsstruktur realistisch abzubilden. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet, erklärte IT.NRW.