„Deutliches Zeichen“ NRW fordert Fortsetzung des Förderprogramms Sprach-Kitas

Nach dem einstimmigen Votum des Bundesrats für die Fortsetzung des Förderprogramms „Sprach-Kitas“ fordert Nordrhein-Westfalen eine rasche Umsetzung. Die Bundesförderung läuft regulär Ende des Jahres aus.

Das Sprach-Kita-Programm soll fortgesetzt werden, dafür haben die Bundesländer im Bundesrat sich stark gemacht.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Nach dem einstimmigen Votum des Bundesrats für die Fortsetzung des Förderprogramms „Sprachkitas“ fordert Nordrhein-Westfalen eine rasche Umsetzung. „Nun ist der Bundesfinanzminister gefordert, den Weg für eine konstruktive Lösung frei zu machen und sowohl einen Übergang sicherzustellen, als auch die bisherigen Mittel des Bundesprogrammes im voller Höhe in das Kita-Qualitätsgesetz zu überführen“, sagte NRW-Kinderministerin Josefine Paul (Grüne) am Freitag in Düsseldorf.

„Die Länder haben im Bundesrat heute ein deutliches Zeichen an den Bund gesendet, dass es eine schnelle gemeinsame Lösung für die Sprach-Kitas braucht“, betonte sie. Zudem habe die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag eine Verstetigung und Weiterentwicklung des Bundesprogrammes vereinbart.

Die Bundesförderung des Programms „Sprach-Kitas“ läuft regulär Ende des Jahres aus. Seit 2016 finanziert der Bund darüber zusätzliches Personal an Kitas zur Sprachentwicklung - vor allem an Einrichtungen mit vielen Kindern mit Sprachförderbedarf. Ab kommendem Jahr sollen nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) die Bundesländer die Förderung übernehmen. Doch dagegen regt sich seit Wochen Widerstand.

Mit seinem einstimmigen Beschluss hat nun auch der Bundesrat ein klares Signal gesetzt. Laut Entschließungsantrag der Länderkammer sind durch die Bundesförderung aktuell fast 7500 zusätzliche Fachkräfte in rund 6900 Kitas tätig. „Damit ist etwa jede achte Kita in Deutschland eine Sprach-Kita“, heißt es darin. Das Programm habe sich bewährt und sei für die frühkindliche sprachliche Bildung in Kitas von besonderer Bedeutung.

Die Handlungsaufforderung des Bundesrats wird der Bundesregierung nun zur Prüfung weitergeleitet. Wann und ob sie sich dazu äußert, ist aber offen. Eine Verpflichtung, sich damit zu befassen, gibt es nicht.

(dpa)