Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein, befand das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 12 Sa 630/15).
Im konkreten Fall hatte eine Buchhalterin bis zu 37 Mal am Gewinnspiel eines privaten Radiosenders teilgenommen - von ihrem Büroapparat. Jeder Anruf kostete 50 Cent. Statt des Jackpots kassierte sie die fristlose Kündigung. Die sei zwar zu hart, befand das Gericht. Die ordentliche Kündigung blieb aber bestehen.