Mallorca-Urlaub kostet Angestellte den Job

Offenbar völlig unterschätzt hatte eine 32-jährige Angestellte eines Telekommunikations-Konzerns die Folgen ihres Spontan-Urlaubs auf Mallorca.

Einen Kurzurlaub auf Mallorca hatte für eine 32-jährige Frau unerfreuliche Folgen.

Foto: Julian Stratenschulte

Düsseldorf. Offenbar völlig unterschätzt hatte eine 32-jährige Angestellte eines Telekommunikations-Konzerns die Folgen ihres Spontan-Urlaubs auf Mallorca. Die Idee, der Konflikt lasse sich mit einer netten E-Mail für den Chef aus dem Weg räumen, funktionierte nicht. Stattdessen bekam die junge Frau die Kündigung. Vor dem Landesarbeitsgericht kämpfte die „Junior Business Excellence Managerin“ vergeblich um ihren Job. Immerhin einigten sich die Parteien am Ende. Die Frau bekommt ein Zeugnis und eine Abfindung von 4000 Euro.

Die 32-jährige Controllerin hatte parallel zum Job ein berufsgeleitendes Betriebswirtschaftsstudium absolviert. Als sie erfolgreich ihren Master in der Tasche hatte, war die Freude bei der Familie so groß, dass sie von ihrem Vater einen Spontan-Urlaub geschenkt bekam, den sie auch sofort antrat, obwohl sie eigentlich am Montag wieder an ihrem Arbeitsplatz sein sollte.

Um 12.04 Uhr schickte sie eine E-Mail mit dem Betreff „Spontan-Urlaub“ an ihren Vorgesetzten. Sie teilte mit, dass sie wegen ihrer bestandenen Prüfung von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden sei und in der Euphorie und Eile keine Möglichkeit gehabt hätte, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken.

Die Entschuldigung für die „Überrumpelung“ kam bei ihrem Chef nicht gut an. Der teilte der Mitarbeiterin nachmittags mit, dass ihre Anwesenheit im Betrieb dringend erforderlich sei, weil ein Bericht für die Finanzabteilung fertiggestellt werden musste. Den stellte er am Ende selbst her.

Die 32-Jährige behauptete, es sei vorher besprochen worden, dass sie nach einer erfolgreichen Prüfung erst einmal zwei Wochen Urlaub machen würde: „Alle wussten davon. Nur der Termin stand noch nicht fest.“ Konkrete Vereinbarungen konnte die Controllerin allerdings nicht in der Verhandlung vorlegen.

Darum machte der Vorsitzende Richter auch sehr schnell deutlich, dass die Klage keine Chance auf Erfolg hatte. Wenn die Angestellte umgehend aus Mallorca zurückgekehrt wäre, nachdem der Chef den Spontan-Urlaub ablehnte, wäre es möglicherweise mit einer Abmahnung genug gewesen. Doch die Frau war noch eine ganze Woche auf Mallorca geblieben: „Das ist Arbeitsverweigerung und hätte sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.“Am Ende einigten sich die Parteien aber auf eine einvernehmliche Lösung.