Urteil: Wendler bleibt Wendler
Der bekannte Schlagersänger darf weiter unter seinem Künstlernamen auftreten. Sein singender Namensvetter schmollt.
Düsseldorf. Salomonisches Urteil im Sängerstreit von Düsseldorf: Schlagerbarde Michael Wendler darf auch in Zukunft als „Der Wendler“ auftreten — Nebenjob-Sänger Frank Wendler (52) auch. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Mittwoch den Versuch des Gashändlers Frank Wendler ab, seinem prominenten Namensvetter zu verbieten, als „Der Wendler“ aufzutreten. Frank Wendler hatte argumentiert, dass er schon wesentlich länger unter diesem Namen auf der Bühne stehe. Außerdem habe er seit 2008 die Markenrechte für „Der Wendler“.
Die Karriere von Michael Wendler (39, „Sie liebt den DJ“) aus Dinslaken verlief wesentlich erfolgreicher. Außerdem legte sich der „König des Discofox“ Wendler, mit Geburtsnamen Skowronek, seinen Wendler als Künstlernamen zu. Frank Wendler heißt so seit Geburt. Dennoch muss er nun seine Wortmarke „Der Wendler“ löschen lassen (Az.: 2a O 317/11). Es sei denn, er zieht in die Berufung und hat dort Erfolg. Diesen Schritt behält sich sein Anwalt Christopher Posch ausdrücklich vor.
Als Niederlage wollte Posch das Urteil aber nicht werten, obwohl seine Klage rundum abgewiesen worden war. „Immerhin ist jetzt eine Gleichgewichtslage entstanden“, sagt der Anwalt. Das Urteil könne eine „friedliche Koexistenz“ ermöglichen: „Es gibt zwei Wendlers.“
Sein Mandant hadert derweil mit der Ansicht der Gerichts, dass gar keine Verwechslungsgefahr bestehe. „Wenn es heißt ,Der Wendler kommt’, fangen die Probleme wieder an“, argwöhnt er — „wenn kein Foto dabei ist“. Dass von zwei Schlagersängern mit dem Namen Wendler keine Verwechslungsgefahr ausgehen soll, keine „Zuordnungsverwirrung“, wie die Richterin in schönstem Juristendeutsch ausführt, erschließt sich dem Laien wohl nicht sofort.
Überhaupt habe er das ja alles gar nicht gewollt, betont Frank Wendler nach der Urteilsverkündung vor Fernsehkameras. Schuld sei doch Michael Wendler. „Er hat den ersten Stein geworfen, er hat angefangen.“ Der besagte „erste Stein“ soll in Briefform eingetroffen sein — in Form eines Unterlassungsbegehrens, und das soll irgendwann 2009 versandt worden sein.
Frank Wendler sollte es unterlassen, als Wendler aufzutreten und zu singen. „Damit ging die Sache los.“ Ihm seinen Geburtsnamen verbieten? So weit kommt es noch. Wo er doch in Velbert und Umgebung auch als Sänger schon wesentlich länger einen Namen hat — und zwar den Namen Wendler. „Das stimmt nicht“, behauptet Michael Wendlers Manager Markus Krampe am Mittwoch. „Wir haben überhaupt kein Problem damit, wenn es irgendwo noch einen Wendler gibt. Wir sind froh, dass das Ganze vorbei ist und glücklich über die Entscheidung.“