Verbotene Liebe
Ehebruch war mal strafbar, homosexuelle Handlungen ebenso. Das ist längst überwunden. Dass Teile der Gesellschaft etwas für unmoralisch halten, heißt noch lange nicht, dass sich der Staat mittels Strafrecht einmischen muss.
12.04.2012
, 20:16 Uhr
Beim Inzest ist dieser Rückzug des Strafrechts nicht erfolgt. Es bleibt bei einer in sich widersprüchlichen Regelung. Beischlaf ist Geschwistern verboten, andere sexuelle Handlungen hingegen nicht. Müsste hier das Tabu nicht genauso gelten? In solche Widersprüchlichkeiten verwickelt sich ein Strafrecht, das Moral zum Maßstab seines Strafanspruchs macht.