Versicherungsschutz trotz Kfz-Schein im Handschuhfach

Oldenburg (dpa/tmn) - Der Kfz-Schein im Handschuhfach kostet bei einem Fahrzeugdiebstahl nicht den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg.

Nach Auffassung des Gerichts handelt der Fahrzeughalter in diesem Fall nicht grob fahrlässig (Aktenzeichen: 5 U 153/09). Das Gericht gab damit der Klage eines Autobesitzers gegen seine Kfz-Versicherung statt. Diese hatte sich geweigert für den Diebstahl eines Fahrzeugs aufzukommen, weil der Kläger den Kfz-Schein im Handschuhfach aufbewahrt hatte. Das habe den Diebstahl begünstigt. Das OLG sah die Sache anders. Der Kfz-Schein sei von außen nicht sichtbar gewesen. Daher sei nicht erwiesen, dass der Täter sich erst wegen des Kfz-Scheins zum Diebstahl entschlossen habe.