Vier Jahre Haft für Doktortitel-Händler
Lüneburg (dpa). Ein 62-jähriger Mann, der mit falschen Doktor- und Diplomurkunden gehandelt hat, ist vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Insgesamt wurden ihm 15 Fälle von Urkundenfälschung aus den Jahren zwischen 1999 und 2002 zur Last gelegt.
Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, war der Schwindel nicht zuletzt wegen zahlreicher Rechtschreibfehler und anderer Ungereimtheiten in den Dokumenten aufgeflogen.
Für sein Geschäft hielt er falsche Blanko-Urkunden und Stempel bereit, mit denen er die wertlosen Promotionen und Diplome der nichtsahnenden Universität Hamburg ins Nest legte. Die wissenschaftlichen Arbeiten kamen meist aus dem Internet und wurden nur leicht abgeändert.
Die meisten Kunden des Mannes dürften gewusst haben, dass sie für bis zu 15 000 Euro keinen echten akademischen Grad erwarben. Der aus Hamburg stammende vorbestrafte Händler hatte für sich selbst auch den Doktortitel im Ausweis eintragen lassen, obwohl er noch nicht einmal das Abitur hat.
Ein erstes Urteil aus dem Februar vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof verworfen, weil die Lüneburger Richter den 62- Jährigen damals auch wegen Betrugs verurteilt hatten - ohne die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu prüfen, die sich bei dem Mann einen Titel kauften. Auch ein Komplize des 62-Jährigen, der unter anderem Zeitungsanzeigen schaltete, um Interessenten zu locken, war 2008 bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.