Rechtsmediziner bemängeln Qualität von Leichenschauen
Greifswald (dpa) - Rechtsmediziner bemängeln die Arbeit von Ärzten bei der Leichenschau. „Die Qualität der Leichenschau ist deutschlandweit ein Problem“, sagte die Direktorin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Greifswald, Britta Bockholdt.
Der Totenschein von bis zu jeder 20. Leiche sei fehlerhaft. In den Krematorien Mecklenburg-Vorpommerns stoppen die Rechtsmediziner jährlich in zwei bis fünf Prozent der Fälle die Verbrennung, um in einer zusätzlichen Leichenschau Unklarheiten auszuräumen, sagte Bockholdt. Schließlich entfällt hier die Möglichkeit einer späteren Exhumierung. In anderen Bundesländern seien die Zahlen ähnlich.
Die Leichenschau ist ein Schwerpunktthema bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. In Greifswald und auf der Insel Usedom treffen sich noch bis Samstag rund 250 Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden.
Tagungspräsidentin Bockholdt beklagt, dass es nicht in allen Bundesländern eine durch Rechtsmediziner durchgeführte zweite Leichenschau bei Feuerbestattungen gibt. Sie sprach sich für ein bundeseinheitliches Leichenschaugesetz aus. „Standardisierte Maßstäbe in der Begutachtung der Leichen wie auch einheitliche Totenscheine wären sinnvoll, um falsche Angaben zu verhindern.“ Zudem müssten die Ärzte regelmäßig geschult werden, um Fehleinschätzungen bei der ersten Leichenschau zu verhindern.
Oftmals würden bei der ersten Leichenschau punktförmige Blutungen an den Augen, sogenannte Petechien, übersehen. „Sie können Hinweis auf eine gewaltsame Halskompression, also ein Erwürgen, sein“, sagte Bockholdt. Petechien könnten zwar noch andere Ursachen haben, müssten aber erkannt und weiter untersucht werden.
Dass Rechtsmedizinern bei der zweiten Leichenschau Gewaltverbrechen auffallen, sei eher selten, sagte Bockholdt. 2010 klärten die Greifswalder Rechtsmediziner aber einen Kriminalfall auf: Ein 69-jähriger Rentner aus Anklam hatte eine 65-jährige Bekannte erwürgt. Das Verbrechen wurde erst im Krematorium unmittelbar vor der Einäscherung durch Rechtsmediziner bei der zweiten Leichenschau entdeckt. Der Mann gestand später den Mord und wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Problematisch seien für Rechtsmediziner bestimmte Formen von Vergiftungen, die schwer erkennbar seien.
Die Rechtsmediziner wollen auf der Tagung eine Arbeitsgemeinschaft „Forensische Bildgebung“ gründen. Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) spielten zunehmend eine Rolle als ergänzendes Untersuchungsverfahren, würden aber die Obduktionen nicht ersetzen können. Sie könnten bei der Suche nach Fremdkörpern wie abgebrochenen Messerspitzen und Projektilen eingesetzt werden.