Witwe ermordet: Lebenslange Haft für Gärtner

Eine 89 Jahre alte Witwe wird in ihrem Haus erstochen. Schnell gerät der Aushilfsgärtner unter Verdacht. Seinen Unschulds-Beteuerungen schenken die Richter nun keinen Glauben.

Foto: dpa

Dortmund. Nach dem gewaltsamen Tod einer 89-jährigen Frau im April 2016 in Dortmund hat das Dortmunder Schwurgericht am Dienstag die Höchststrafe verhängt. Der 72-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten seine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Der bereits vielfach vorbestrafte Angeklagte hatte der Witwe in den Monaten vor der Tat bei Gartenarbeiten geholfen. Er selbst hatte im Prozess bestritten, etwas mit dem Mord zu tun zu haben. Die Richter halten ihn jedoch durch eine Vielzahl von Indizien für überführt.

Bei der Obduktion der Leiche hatten Rechtsmediziner unter einem Fingernagel der alten Dame eine DNA-Spur sichergestellt. Das Zellmaterial stammt nach Angaben eines Sachverständigen mit großer Sicherheit von dem Angeklagten. Darüber hinaus hatte die Auswertung des Navigationsgerätes des 72-Jährigen ergeben, dass das Fahrzeug zur Tatzeit am Tatort war. Und nicht zuletzt wurden an der Kleidung des Angeklagten Reste von Benzin gefunden. Der Täter hatte nach Überzeugung der Richter im Haus der Witwe Feuer gelegt, um Spuren zu verwischen. dpa