Analyse: Eine gute Nachricht für „Mallorca-Rentner“

Das Urteil der Europarichter macht Schluss mit diversen Ungerechtigkeiten.

Luxemburg. Die seit 2002 geltende Riester-Förderung soll das sinkende Niveau der gesetzlichen Renten ausgleichen. Wer einen Teil seines Einkommens in eine Riester-Altersvorsorge investiert, erhält einen staatlichen Zuschuss oder muss weniger Steuern zahlen. Bisher gilt die Riester-Förderung aber nur für Arbeitnehmer, die in Deutschland ihre Steuern zahlen. Muss ein Arbeitnehmer nicht mehr in Deutschland Steuern zahlen, etwa weil er ins Ausland zieht, muss das Fördergeld zurückgezahlt werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag muss das geändert werden.

Der EuGH geht davon aus, dass von der bisherigen Regelung meist Ausländer betroffen sind, daher laufe die Regelung auf eine Ausländerdiskriminierung hinaus. Der EuGH argumentierte auch mit dem "abschreckenden Charakter" der Rückzahlungspflicht. Damit würden Freizügigkeitsrechte aller EU-Bürger unzulässig beschränkt. Viele Erwerbstätige, die über den späteren Umzug ins Ausland nachdenken, würden von vornherein auf Fördergelder verzichten. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen habe, werde davon abgehalten, Deutschland zu verlassen.

Als zweites verwarf der EuGH den Ausschluss von Pendlern, die nicht in Deutschland ihre Steuern zahlen. Auch hier sehen die Luxemburger Richter einen Verstoß gegen die Freizügigkeit.

Die dritte Kritik richtet sich gegen die Riester-Förderung von Bausparverträgen. Nach den bisherigen Regeln dürfen geförderte Verträge nur für den Kauf einer Wohnung in Deutschland eingesetzt werden. Auch hier sei davon auszugehen, dass die Ausländer weit häufiger am Kauf einer Wohnung im Ausland interessiert seien. Daher laufe auch dies auf eine unzulässige Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit hinaus.

Die Bundesregierung will die Luxemburger Vorgaben "möglichst zeitnah umsetzen", wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage erklärte. Vor dem Hintergrund, dass nun neue Kosten auf den Fiskus zukommen, betonte er, das Luxemburger Urteil lasse die Grundlagen der Riester-Förderung und die bislang abgeschlossenen Riester-Verträge unangetastet.

Für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist das Urteil eine gute Nachricht für "Mallorca-Rentner" sowie ausländische Arbeitnehmer, die nach ihrem Berufsleben aus Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren. Nun sei der Gesetzgeber am Zug. Die vom EuGH verlangten Nachbesserungen, durch die die Riester-Förderung für noch mehr Menschen attraktiver wird, müssten nun umgesetzt werden. AFP/dpa