Aufklären
Zivil- und Wettbewerbsrecht bieten bereits Möglichkeiten, unseriösen Firmen das Handwerk zu legen. Nicht von ungefähr müssen Opfer der Kostenfallen nicht bezahlen. Das Problem ist die Umsetzung.
30.03.2012
, 19:56 Uhr
Kriminelle, die es auf ängstliche und unwissende Verbraucher abgesehen haben, werden kaum belangt. Das ändert auch die neue Regelung nicht. Grundsätzlich braucht es mehr Aufklärung über Betrügereien im Netz — damit der Nutzer weiß, was passiert, wenn er klickt.