Entscheidung im Rechtsstreit über Yukos-Milliarden erwartet
London/Den Haag (dpa) - Steht Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski vor einem Etappensieg gegen seinen Intimfeind Wladimir Putin? Vor dem Schiedsgerichtshof in Den Haag ist seit Jahren eine Milliardenklage gegen Russland anhängig - die Entscheidung steht unmittelbar bevor.
Im Milliardenstreit um die Zerschlagung des einstigen russischen Ölkonzerns Yukos von Michail Chodorkowski könnte es an diesem Montag zu einer Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichtshofes in Den Haag kommen. Die Kläger, eine Gruppe ehemaliger Großaktionäre von Yukos, fordern vom russischen Staat 100 Milliarden US-Dollar Entschädigung. Eine Entscheidung in Den Haag gilt insbesondere wegen des Ukraine-Konflikts als hochbrisant, der zu einer Verschärfung der EU-Sanktionen gegen Russland geführt hat.
Nach Darstellung der Kläger ist es gemessen an der zur Debatte stehenden Summe das größte Schiedsgerichtsverfahren in der Geschichte. Die Kläger bezichtigen den Kreml, Yukos bewusst und mit Hilfe künstlich aufgeblasener Steuerforderungen zerschlagen zu haben - aus ihrer Sicht de facto eine Enteignung. Aus russischer Sicht haben sich die Yukos-Manager schwere Wirtschaftsstraftaten zuschulden kommen lassen.
Chodorkowski selbst wurde 2003 inhaftiert, kurz vor Weihnachten 2013 von Kremlchef Wladimir Putin überraschend begnadigt und danach freigelassen. Zum Kreis der Kläger gehört auch Platon Lebedew, der damals gemeinsam mit Chodorkowski inhaftiert wurde. Viele andere aus dem Klägerkreis leben im Exil.
Chodorkowski hat seine Anteile an Yukos einem Bericht der „Financial Times“ zufolge an seinen früheren Vorstandskollegen Leonid Nevzlin übergeben, der ebenfalls zu den Klägern gehört und inzwischen die israelische Staatsangehörigkeit hat. Chodorkowski war wenige Tage nach seiner Freilassung aus russischer Lagerhaft im vergangenen Dezember nach Israel gereist, hatte den Besuch aber von einer Sprecherin als „privat“ einstufen lassen.
Unklar blieb zunächst, inwiefern Russland an einen Spruch des Schiedsgerichtshofes gebunden ist. Die Kläger berufen sich in ihrer Argumentation auf die Energie-Charta von 1991. Diese hat Russland zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Beim Schiedsgerichtshof ist Russland bereits seit dem Jahr 1900 Mitglied. Nach Auffassung der Kläger könnte im Falle eines für sie positiven Schiedsspruchs russisches Staatseigentum außerhalb Russlands im entsprechenden Gegenwert gepfändet werden. Allerdings haben beide Seiten auch noch die Möglichkeit, den Schiedsspruch vor einem ordentlichen niederländischen Gericht anzufechten.