EU-Kommission stellt erstmals Sonderklagerechte in Frage
Brüssel/Washington (dpa) - Die neue EU-Kommission stellt die umstrittenen Sonderklagerechte für Konzerne im Freihandelsabkommen TTIP mit den USA erstmals in Frage.
Die designierte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte, sie könnten möglicherweise nicht Teil des Abkommens mit den USA sein.
Die liberale Schwedin sagte am Montag vor Europaabgeordneten mit Blick auf die sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS): „Es gibt Probleme mit ISDS.“ Sie fügte hinzu: „Ich schließe nicht aus, dass es am Ende da herausgenommen wird.“ Es sei aber noch zu früh, um dies schon sicher sagen zu können. Lösungen seien nicht einfach, denn es gebe in internationalen Verträgen tausende dieser Regelungen. „Sie existieren“, sagte sie.
Beim Investitionsschutz geht es darum, wie ausländische Investoren vor Verstaatlichungen und anderer unfairer Behandlung im Gastland bewahrt werden können. Das Thema ist kompliziert, denn verbunden damit ist ein Verfahren, das vor allem Großkonzernen erlaubt, Staaten vor nicht-öffentliche Schiedsgerichte zu ziehen. TTIP-Gegner warnen seit längerem vor solchen Klagen.
Die EU hatte in den Verhandlungen mit Washington den Bereich Investorenschutz bereits auf Eis gelegt und eine öffentliche Befragung gestartet, auf die es über 150 000 Stellungnahmen gab. Die EU und USA wollen mit TTIP die größte Freihandelszone der Welt mit 800 Millionen Menschen schaffen.
In Gespräche über TTIP gingen derweil am Montag in die siebte Runde. Vertreter beider Seiten kamen zum Auftakt in Chevy Chase zusammen, einem Vorort der US-Hauptstadt Washington. Worum es konkret in dieser neuerlichen Verhandlungsphase geht, ist kaum bekannt. Die Tagesordnung ist wie auch in der Vergangenheit nicht öffentlich.
Allerdings heißt es, die Gespräche befänden sich noch auf technischer Ebene - es werde also noch über die Verhandlungspunkte an sich beraten, nicht über den konkreten Vertragstext. Ein Abkommen, mit dem die größte Freihandelszone der Welt entstehen würde, wird nicht vor Ende kommenden Jahres erwartet.
Malmström hatte am Wochenende vor ihrer Anhörung schriftliche Antworten an die Parlamentarier nachträglich geändert und damit ihre Aussage zum Investorenschutz abgeschwächt. Sie sagte, in dem ersten Papier sei der künftige Kommissionschef Jean-Claude Juncker nicht korrekt zitiert worden. „Ich bin nicht in Unstimmigkeit mit Juncker.“ Der Christsoziale aus Luxemburg hatte gesagt, er werde es nicht hinnehmen, „dass die Rechtsprechung der Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten durch Sonderregelungen für Investorenklagen eingeschränkt wird“.
Malmström sagte, sie halte es für keine gute Idee, den Investorenschutz aus dem bereits fertig verhandelten Freihandelspakt Ceta mit Kanada herauszunehmen. Der Vertrag muss noch förmlich gebilligt (ratifiziert) werden.
Die bisherige EU-Innenkommissarin sicherte zu, dass bei TTIP nicht europäische Standards beim Gesundheits- und Umweltschutz oder bei Lebensmitteln gesenkt werden. Diese Befürchtungen kommen in der öffentlichen Debatte immer wieder auf.
Der designierte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella sicherte zu, europäische Regeln notfalls auch gegen sein Heimatland Malta durchzusetzen. „Missbrauch kann nicht toleriert werden und es ist hier nicht meine Rolle, Malta zu verteidigen.“
Umweltschutzorganisationen wie der WWF bemängeln, dass ausgerechnet ein Malteser für Umweltschutz zuständig werden soll. Die Mittelmeerinsel gilt unter Umweltschützern als berüchtigt für illegale Jagd auf Zugvögel. „Ich bin weder Jäger noch Vogelfänger“, erklärte Vella. „Ich verurteile jede illegale Jagd.“ Zur möglichen Modernisierung von Umweltgesetzen etwa zum Vogelschutz sagte Vella: „Wir revidieren nicht, wir überprüfen lediglich.“
Das Europaparlament muss die neue Juncker-Kommission erst noch billigen. Sie soll am 1. November ihre Arbeit aufnehmen.