Prozess: Ratko Mladic wird des Saales verwiesen
Herrisch und arrogant tritt Ratko Mladic vor dem UN-Tribunal auf — und wird schließlich des Saales verwiesen.
Den Haag. Kleinlaut ist dieser Mann nicht. Keine Spur von einer Schuld am Tod von Tausenden, die ihn bedrücken könnte. Er wirkt fülliger als nach seiner Festnahme vor gut einem Monat und auch nicht schwer krank. Mit dem Verweis auf seine Gebrechen hatte er bis zuletzt versucht, seiner Auslieferung an den Internationalen Strafgerichtshof zu entgehen.
Trüge Ratko Mladic Uniform, er würde wie der General von einst wirken. Am Montag benahm er sich wieder wie jemand, der Befehle nicht entgegennimmt, sondern erteilt.
„Sie wollen mir Anwälte aufzwingen? Was für ein Gericht ist das denn hier?“, herrscht der 69-Jährige den Vorsitzenden Richter Alphons Orie aus den Niederlanden an. Fast staunend schauen die drei Richter auf den Angeklagten. „Wer sind Sie denn schon?“, fährt Mladic fort. Die anfangs noch versöhnlich klingenden Ermahnungen durch Orie ignoriert der Ex-General.
Es entspinnt sich ein scharfer Wortwechsel, wie ihn kein Richter längere Zeit dulden kann, ohne an Autorität zu verlieren. Die von Orie scheint minutenlang auf der Kippe zu stehen. „Seien Sie gefälligst still, wenn ich spreche“, wird er lauter. Aber einen Mladic beeindruckt das nicht. Der einst gefürchtete „Schlächter vom Balkan“ lässt seiner Wut freien Lauf.
Entzündet hat sie sich daran, dass das Tribunal dem Wunsch von Mladic, den serbischen Juristen Milos Saljic und den Russen Alexander Meziajew als seine Verteidiger zuzulassen, „immer noch nicht“ entsprochen hat. Vergeblich bemüht sich Orie, dem Angeklagten zu erläutern, dass erst die Qualifikation der Juristen geprüft werden müsse. Schließlich habe der Angeklagte seine Wunschanwälte erst vor kurzem benannt.
Orie will endlich eine Zusammenfassung der Anklage verlesen, um Mladic zu fragen, ob er sich „schuldig“ bekennt. Da fährt ihm der Ex-General erneut in die Parade. „Nein, nein — ich höre nicht zu.“ Nun hat der Richter genug: Er lässt Mladic in seine Zelle bringen. Zu jedem Anklagepunkt gibt er anschließend — wie üblich in solchen Fällen — im Namen des Angeklagten ein Bekenntnis auf „nicht schuldig“ zu Protokoll.