Eine US-Richterin in Baltimore hat Tech-Milliardär Elon Musk und seinem Kostensenkungs-Gremium Doge vorläufig den Zugriff auf sensible Daten der Sozialversicherungsbehörde untersagt. Das Gremium habe unter fadenscheinigen Vorwänden „uneingeschränkten Zugang“ zu „persönlichen und privaten Informationen von Millionen Amerikanern“ erhalten, begründete Richterin Ellen Lipton Hollander ihre einstweilige Verfügung. Es gehe etwa um Sozialversicherungsnummern, Krankenakten, Führerscheindaten, Bank- und Kreditkarteninformationen sowie Steuerunterlagen.
Grundlage „kaum mehr als ein Verdacht“
Die von Musk und seinem Team erhobenen Vorwürfe einer „Betrugs-Epidemie“ basierten laut der Richterin auf „kaum mehr als einem Verdacht“. Die Nachforschungen des Gremiums glichen dem Versuch, „die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen“ zu finden - ohne zu wissen, ob sich die Nadel überhaupt darin befinde.
Die einstweilige Verfügung untersagt Musk, der zur Doge-Chefin ernannten Amy Gleason sowie weiteren Doge-Mitarbeitern den Zugriff auf personenbezogene Daten und verpflichtet sie, bereits erhaltene, nicht anonymisierte Informationen zu löschen. Zudem dürfen sie keine Software in der Behörde installieren, IT-Systeme verändern oder Code einsehen. Allerdings kann das Gremium unter bestimmten Bedingungen anonymisierte Daten erhalten - vorausgesetzt, die verantwortlichen Mitarbeiter absolvieren zuvor die erforderliche Sicherheitsschulung.
„Versuch, Fliege mit Vorschlaghammer zu erschlagen“
Trump will die Staatsausgaben massiv kürzen und hat Musk mit der Umsetzung beauftragt. Der Milliardär treibt den Umbau des Staatsapparats mit dem ans Weiße Haus angeschlossenen Department of Government Efficiency (Doge) voran. Der US-Präsident soll ihm dafür weitreichende, aber rechtlich fragwürdige Befugnisse eingeräumt haben. Doge und Musks Rolle stehen inzwischen im Fokus etlicher Klagen. Als Chef von Tesla, SpaceX und X hat der laut Schätzungen reichste Mann der Welt erhebliche wirtschaftliche Eigeninteressen.
Richterin Hollander warf der Trump-Regierung vor, nicht einmal den Versuch unternommen zu haben zu erklären, warum ein maßvolles Vorgehen nicht ebenso zielführend sein könnte. Stattdessen werde gebetsmühlenartig das Mantra von Systemmodernisierung und Betrugsbekämpfung wiederholt. Diese Herangehensweise gleiche jedoch, so die Richterin, „dem Versuch, eine Fliege mit einem Vorschlaghammer zu erschlagen“.
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