US-Todeskandidat kommt nach fast 30 Jahren frei
Atlanta (dpa) - 30 Jahre Haft für einen Mord, den er nicht begangen hat. Im US-Staat Louisiana hat ein Richter einen Todeskandidaten aus dem Gefängnis entlassen. Für Amnesty International ist der Fall ein erneuter Beweis für die Mangelhaftigkeit des US-Justizsystems.
Der 64 Jahre alte Glenn Ford kam laut einem CNN-Bericht am Dienstag (Ortszeit) frei, nachdem die Staatsanwaltschaft um seine Entlassung ersucht und ein Richter dem entsprochen hatte. Der Grund: Neue Informationen hätten Fords Aussagen bestätigt, dass er weder den ihm zur Last gelegten Mord begangenen noch daran beteiligt gewesen sei.
Glenn Ford hatte seit 1984 für einen im Jahr zuvor verübten Mord an einem Juwelier in der Todeszelle gesessen. Seine Anwälte hatten unter anderem argumentiert, dass in seinem Prozess Beweise unterdrückt worden seien.
„Als ich ging, waren meine Söhne Babys. Jetzt sind sie erwachsene Männer mit Babys“, sagte Ford nach dem Verlassen der Justizvollzugsanstalt von Angola in Louisiana. In seinen ersten Minuten als freier Mann fragten ihn Journalisten, ob er verärgert sei. „Ja, weil ich fast 30 Jahre für etwas eingesperrt war, das ich nicht getan habe“, sagte er dem Lokalsender WAFB. Dies sei hoffentlich der erste Tag von Fords neuem Leben, sagte dessen Anwalt.
Der Südstaat Louisiana wird dem Ex-Häftling bei seinen ersten Schritten in ein neues Leben finanziell beistehen. Zu Unrecht Inhaftierten zahlt er nach Angaben der Non-Profit Organisation Innocence Project jährlich 25 000 US-Dollar (18 000 Euro) und insgesamt bis zu 250 000 Dollar. Zu Unrecht Verurteilte können zudem 80 000 Dollar (57 000 Euro) für im Leben verpasste Möglichkeiten erhalten, berichtete der Sender WAFB.
Nach Angaben von Amnesty International war er der am längsten einsitzende Todeskandidat in Louisiana. „Glenn Ford ist der lebende Beweis, wie mangelhaft unser Justizsystem wirklich ist“, teilte die Menschenrechtsorganisation mit. „Mr. Ford, ein von einer durchgängig weißen Jury verurteilter Afro-Amerikaner, wird imstande sein, den Todestrakt als Überlebender verlassen“, teilte Amnesty in Anspielung auf die Debatte um rassistisch intendierte Urteile in den USA mit.