BKA beklagt Missstände bei Verbrechensaufklärung
Berlin (dpa). Laut einer bundesweiten Erhebung beklagtdie Polizei durch die derzeit untersagte VorratsdatenspeicherungMissstände bei Verbrechensaufklärung und Gefahrenabwehr.
„ZahlreicheBeispielfälle belegen, dass wir ohne den Zugriff auf Vorratsdaten eineerhebliche Sicherheitslücke haben“, sagte BKA-Präsident Jörg Zierckeder „Rheinischen Post“ (Montag) unter Verweis auf die polizeilicheErhebung.
Es gehe unter anderem um die Aufklärung von Kapitalverbrechen, um Fälledes schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und umInternetkriminalität. So sei es unlängst nicht möglich gewesen, dieBesitzer von über 200 000 Computern davor zu warnen, dass ihre Rechnerunbemerkt zu kriminellen Zwecken verwendet wurden.
„Aber auch bei der Gefahrenabwehr sind uns die Hände gebunden“, sagteZiercke. Er führte beispielhaft im Internet angekündigte Amok- Tatenoder Selbsttötungen an, bei denen die Sicherheitsbehörden mit Hilfe derVerkehrsdaten früher gezielt hätten einschreiten können.
Die Innenminister von Bund und Ländern wollen möglichst rasch derPolizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten ermöglichen. DieFahndung nach Kriminellen sei erheblich erschwert worden, seitdem dasBundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung fürnichtig erklärt hat, wurde Ende Mai bei der Konferenz der Innenministerin Hamburg beklagt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. Märzdie Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, dieeine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelthatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlassgespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleichforderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber einedetaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Datenverwendet werden.
Kritiker sehen in der Datenspeicherung einen Angriff auf diepersönliche Freiheit. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont:„Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegungund Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr fürunser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.“