CDU und FDP klagen gegen Nullrunde
Die Opposition in NRW kritisiert das „Sonderopfer“ für besserverdienende Staatsdiener. Dies sei leistungsfeindlich.
Düsseldorf. Das Gesetz über die Beamtenbesoldung in NRW landet vor dem höchsten Gericht des Landes: Alle Abgeordneten von CDU und FDP sowie zwei Abgeordnete der Piraten haben eine Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof in Münster erhoben. Die Fraktionschefs von CDU und FDP, Karl-Josef Laumann und Christian Lindner, stellten am Dienstag die Klage gegen das von ihnen als „ungerecht, leistungsfeindlich und verfassungswidrig“ bezeichnete Gesetz vor.
Beamten der höheren Besoldungsstufen dürfe nicht abverlangt werden, dass sie ein „Sonderopfer“ für alle erbringen. Diese „leistungsfeindliche Einstellung“ werde die künftige Gewinnung guter Lehrer, Richter oder Staatsanwälte erschweren.
Laumann attackierte die „Basta-Politik“ von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die das Gesetz auf den Weg gebracht habe, ohne mit Beamtenverbänden und Gewerkschaften zu sprechen. Lindner beklagte, die verbeamtete Mittelschicht werde für das haushaltspolitische Versagen in die Verantwortung genommen.
SPD-Fraktionschef Norbert Römer warf seinen Kollegen vor, sie suchten die juristische Auseinandersetzung, „weil sie sich populistisch anbiedern wollen“. Den Beamten, so Römer, müsse klar sein, dass SPD und Grüne zwar einigen mit der sozial gestaffelten Tariferhöhung einen Verzicht auf zusätzliches Einkommen abverlangen. CDU und FDP hingegen wollten mehr als 10 000 Stellen streichen.
CDU-Fraktionschef Laumann hofft auf ein Urteil aus Münster im kommenden Jahr. Der Beamtenbund hatte aber schon vor ein paar Tagen betont, dass jeder Beamte unabhängig von der Normenkontrollklage zur Wahrung der eigenen Rechte Widerspruch gegen die unvollständige beziehungsweise Nichtübertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten einlegen müsse.
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