„Mitführpflicht“ Masken im Auto könnten bald Pflicht werden
WUPPERTAL. · In Berlin müssen alle Mitfahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen, nur der Fahrer ist ausgenommen. Das könnte deutschlandweit kommen – allerdings nicht ganz so strikt. Was die Bundesregierung genau plant.
Der Berliner Senat hat am vergangenen Dienstag eine Maskenpflicht im Auto erlassen. Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im privaten Pkw die Mitglieder des eigenen Haushalts. Vorgeschrieben ist in der Hauptstadt eine medizinische Maske – ähnlich wie beim Einkaufen und bei Fahrten im ÖPNV.
Deutschlandweit greift diese Pflicht nicht, doch viele Länder zeigen sich offen für eine solche Regelung. Das Bundesverkehrsministerium plant zunächst eine „Mitführpflicht“ von Schutzmasken im Auto – auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie; ähnlich wie es jetzt schon bei den neongelben Warnwesten der Fall ist. Bei der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorgeschlagen werden. Man prüfe das derzeit, hieß es am Montag vom Bundesverkehrsministerium gegenüber dieser Zeitung.
Hintergrund ist, dass auch nach der Pandemie jeder Autofahrer sicherheitshalber schnell eine Maske zur Hand haben soll. Das könnte gerade bei einem Unfall und Erster Hilfe wichtig sein. Wann, und um welche Masken es sich genau handeln soll, ließ das Ministerium noch offen.
Eine allgemeine Maskenpflicht im Auto gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. In der Corona-Schutzverordnung wird explizit darauf hingewiesen, dass die „private Fahrzeugnutzung“ von der Maskenpflicht ausgenommen ist. Allerdings muss man sich auch im Auto an die Kontaktbeschränkungen halten. Thomas Müther, Sprecher des ADAC Nordrhein: „Das Tragen einer Maske macht überall da Sinn, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern zu einer haushaltsfremden Person nicht eingehalten werden kann. Deshalb empfehlen wir in so einem Fall dringend auch im Auto einen Mund-Nase-Schutz.“
Eine Regelung wie in Berlin sieht Müther vorerst nicht. „Eine verpflichtende Regelung für Autofahrer wird nur dann auf Akzeptanz treffen, wenn sie bundesweit, etwa ab einem bestimmten Inzidenz-Wert, einheitlich gilt, verständlich und nachvollziehbar ist. Alleingänge einzelner Bundesländer oder Kommunen verkomplizieren stattdessen die Situation“, sagt er. Und ergänzt: „Außerdem wäre eine Maskenpflicht im Auto unverständlich, wenn gleichzeitig bei Treffen im privaten Raum mit einer haushaltsfremden Person weiter keine Maske getragen werden muss.“