Das Erben einer Firma könnte teurer werden
Karlsruhe prüft die derzeit für Unternehmen noch günstigen Regeln bei der Erbschaftsteuer.
Düsseldorf. Unternehmenseigentümer, die ihre Firma in den kommenden Jahren auf ihre Erben übertragen wollen — und auch die Erben selbst — blicken ab Montag besorgt in Richtung Karlsruhe. Da verhandelt das Bundesverfassungsgericht nämlich darüber, ob Firmenerben gegenüber sonstigen Erben bei der Erbschaftsteuer zu Unrecht bessergestellt werden. Bejaht Karlsruhe dies, so dürften Betriebsübergänge innerhalb der Familie demnächst deutlich koststpieliger für den Erben werden. Und sollte es soweit kommen, so warnt Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, dann drohe vielen Familienunternehmen ein Ausverkauf.
Da das Urteil erst im Herbst erwartet wird, könnten manche Unternehmer ihr Heil darin sehen, das Unternehmen bereits jetzt unter den noch geltenden steuerrechtlichen Regeln schenkungsweise an den späteren Erben zu übertragen. Markus Jansen von der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner sagt: „Besonders Unternehmer und Gesellschafter von gewerblichen Unternehmen sollten jetzt überlegen, ob sie schon zu Lebzeiten ihr Unternehmen oder Anteile daran an Nachfolger aus der Familie übertragen, denn vermutlich wird Schenken durch das Urteil nicht billiger.“
Aktuell gewährt der Fiskus bei Firmenschenkungen und -vererbungen einen Steuernachlass von 85 Prozent, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Das Unternehmen muss unter Leitung des neuen Firmenchefs über fünf Jahre 400 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme auszahlen. Zudem darf das Verwaltungsvermögen 50 Prozent des Firmenwerts nicht übersteigen. Zum Verwaltungsvermögen gehören zum Beispiel Wertpapiere und vermietete Immobilien. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar eine vollständige Befreiung von der Schenkungsteuer möglich.
„Sollte Karlsruhe das Gesetz für unwirksam halten, so wird es dem Gesetzgeber im Urteil Vorgaben für eine gesetzliche Neuregelung machen“, meint Henrich Fabis, Notar in Wuppertal. Diese könnten beispielsweise darin bestehen, dass die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen nur noch wesentlich geringer ausfallen dürfen oder gar vollständig wegfallen. Im Anschluss an die Entscheidung müsste der Gesetzgeber ein neues Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz erlassen, das die inhaltlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts übernimmt. In jedem Fall, so Fabis, kann es für Inhaber von Unternehmen sinnvoll sein, Unternehmensvermögen zu den jetzt noch geltenden Vorschriften zu übertragen.