Debatte um deutsches Rentenpaket: Was bedeutet die Einigung über die neuen Reformen?
Berlin (dpa) - Es ist beschlossen: Die Rente ab 63 soll kommen. Während Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erst Anfang letzter Woche mit den Fraktionsspitzen von Union und SPD sowie dem Bundeskanzleramt über die letzten Details verhandelte, hat die große Koalition sich nun auf den Renten-Kompromiss des neuen Gesetzesvorhabens geeinigt.
Der Verabschiedung des lang umstrittenen Rentenpakets steht somit nichts mehr im Wege. Doch was bedeutet das letztlich für das deutsche Rentensystem?
Mütterrente, Flexi-Rente und Rente mit 63 — all diese Stichworte bezeichnen bevorstehende Änderungen der neuen Rentenreform für Deutschland. Seit Monaten weht der deutschen Bundesregierung diesbezüglich von vielen Seiten ein heftiger Wind entgegen. Neben langanhaltenden Uneinigkeiten zwischen SPD und Union sprach sich vor allem die Industriestaaten-Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen die Veränderungen im deutschen Rentensystem aus. Seit Ende letzten Jahres warnte die OECD immer wieder vor den langfristigen Folgen der neuen Gesetzesvorhaben zur Rente mit 63 und der Mütterrente. Kritiker sprachen dabei speziell von einer wachsenden Belastung für die jüngere Generation, finanziellen Konsequenzen für heutige Rentner sowie zukünftigen Problemen für den aktuellen Job-Markt. Inwiefern der neue Gesetzentwurf das deutsche Rentensystem tatsächlich reformiert, und wie die wichtigen Beschlüsse der neuen Rentenreform dabei in Zukunft greifen sollen, zeigt der folgende Überblick.
Die neue Rentenreform — Was heißt das eigentlich?
Das neue Gesetzvorhaben beinhaltet zunächst die Rente ab 63 Jahren. Dies bezeichnet eine abschlagsfreie Pension nach 45 Beitragsjahren — der Eintritt ins Erwerbsleben muss dazu spätestens mit dem 18. Lebensjahr erfolgt sein. Für Arbeitnehmer, die nach 1953 geboren sind, steigt diese Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Zusätzlich wird ein „rollierender Stichtag" eingeführt: Damit soll eine Welle von Frühverrentungen verhindert werden, in der Arbeiter frühzeitig mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden würden, zwei Jahre Arbeitslosengeld I beziehen und dann mit 63 in die Rente gehen.
Zusätzlich zur Rente ab 63 sieht die neue Gesetzgebung die Zahlung einer Mütterrente vor, die auch für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder gilt. Etwa zehn Millionen Mütter oder Väter werden dabei einen Rentenpunkt mehr erhalten — im Westen erhöht dies die Rente pro Kind um 28,61 Euro im Monat, im Osten um 26,39 Euro. Eine Umstellung dieser Größenordnung dauert allerdings: Viele der Begünstigten werden daher erst im Oktober oder später ihr Geld rückwirkend ausgezahlt auf dem Konto sehen. Die 6,7 Millionen Euro, die die erhöhte Mütterrente den Staat zusätzlich im Jahr kostet, werden dabei größtenteils aus Beitragsmitteln statt aus Steuern gezahlt. Zudem ist eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente und des Reha-Budgets geplant.
Als letzten Eckpfeiler bringt die neue Reform die Flexi-Rente in das deutsche Rentensystem mit ein, die dem Arbeitnehmer ein Verweilen im Erwerbsleben jenseits der aktuellen Regelaltersgrenze von 65 Jahren erleichtern soll. Mit Zustimmung ihrer Arbeitgeber können Arbeiter auf diese Weise die Pensionierung hinauszögern. Für sie müssen dabei nach wie vor Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden — ob es noch weiterführende Vereinfachungen für diesen Prozess geben kann und wie mit bleibenden Problemen wie der Zwangspensionierung von Hartz-IV-Empfängern umgegangen werden soll, wird in den kommenden Monaten durch eine spezielle Arbeitsgruppe untersucht.
Falls Sie noch offene Fragen zum Thema „neue deutsche Rentenreform" haben, finden Sie online auf Augsburger-Allgemeine.de eine ausführlichere Übersicht zu allen wichtigen Punkten des Gesetzesvorhabens .