Die Koalition verschärft das Waffenrecht
Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden sind verstärkte Kontrollen geplant.
Berlin. Der Amoklauf von Winnenden bleibt nicht ohne Konsequenzen. Nach der Einigung von Bund und Ländern bringt die Große Koalition eine Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg. Das bestätigte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) am Donnerstag.
Bereits nächste Woche will das Innenministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Er sieht unter anderem eine Amnestie für alle vor, die illegale Waffen abgeben. Das Herzstück des Gesetzes sind verschärfte Kontrollen. Kontrolleure sollen verdachtsunabhängig die Wohnung von Waffenbesitzern aufsuchen.
Sie sollen überprüfen, ob die Waffen vorschriftsmäßig aufbewahrt werden. Wer den Kontrolleuren grundlos die Tür zuschlägt, muss nach Bosbachs Worten mit Sanktionen rechnen. Das wären zum Bespiel der Verlust der Waffenerlaubnis oder Geldbußen.
Das Gesetzgebungsverfahren wird allerdings zum Rennen gegen die Uhr, wie Bosbach einräumt. Er ist skeptisch, ob es noch gelingt, bis zum Ende der Legislaturperiode die Reform durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Sobald ein Entwurf vorliege, "wird es schwer, weil der Teufel im Detail steckt", sagte er.
Außerdem rechnet der CDU-Mann mit massiven Widerständen. Das sei eine Frage der Erfahrung. Die Einigung, die auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurückgeht, soll allerdings mit den Verbänden abgesprochen worden sein. Im Innenministerium rechnet man mit wenig Störfeuer. Wenn alles planmäßig verläuft, könnte der Bundestag Ende Mai über das Gesetz beraten.
Dazu zählt unter anderem, dass Waffen und Waffenschränke mit biometrischen Systemen gesichert werden und dass bundesweit kurzfristig ein elektronisches Waffenregister eingeführt wird. Die biometrischen Systeme sind freilich noch nicht serienreif, wie Bosbach einräumt.
Auf jeden Fall sollen Kampfspiele wie "Paintball" und "Laserdom" verboten werden. Dabei machen Spieler Jagd aufeinander und schießen mit Farbkügelchen beziehungsweise mit einem Laserstrahl. Unklar ist noch, wie lange die Amnestie gewährt wird. Bisher ist von einem "angemessenen Zeitraum" nach Verabschiedung des Gesetzes die Rede.