Politik Einreiseverbot Einreiseverbot für die USA tritt in Kraft - doch es gibt bereits wieder Änderungen

Die von Donald Trump angekündigten Änderungen der Einreisevoraussetzungen konnten nun Ende Juni vorerst in Kraft treten. Schon seit seiner Amtseinführung im Januar 2017 als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika versucht Trump, die Einreise für Staatsbürger aus den Ländern Iran, Somalia, Libyen, Sudan, Syrien, Irak und Jemen zu verschärfen. Bisher sind seine Versuche die Gesetze zu ändern jedoch gescheitert und wurden durch verschiedene Gerichte wieder revidiert. Das in Kraft getretene Dekret sollte ursprünglich bis Oktober bestehen bleiben, da sich erst dann wieder der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Fall beschäftigen wollte

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„Diese einstimmige Entscheidung des Supreme Court ist ein klarer Sieg für unsere nationale Sicherheit“, sagte Trump, nach dem die abgeschwächte Form des Einreiseverbots für Personen aus sechs muslimischen Staaten durch den Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Zunächst werden Staatsbürger aus dem Iran, Somalia, Libyen, Sudan, Syrien und Jemen für 90 Tage an der Einreise gehindert. Ausnahmen gibt es für die Personen, die bereits ein gültiges Visum besitzen oder enge berufliche oder familiäre Beziehungen in den USA nachweisen können. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, Journalisten, Studenten oder Dozenten, die einen gültigen Arbeitsvertrag oder eine Einladung für eine Arbeitsstelle besitzen, in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen können. Über die endgültige Einreise wird jedoch am Flughafen entschieden. Somit haben die Grenzbeamten weiterhin die Möglichkeit, eine Person wieder in das nächste Flugzeug ins Heimatland zu schicken.

Dritter Anlauf für das Einreiseverbot

Bereits kurz nach Amtsantritt hatte Präsident Donald Trump ein Einwanderungsdekret veröffentlicht. Dieses wurde nur wenige Tage später durch ein Bundesgericht außer Kraft gesetzt. Anfang März kam es dann zu einem weiteren Versuch, mit einer abgemilderten Version. In diesem Dekret wurden Punkte präziser oder in abgeschwächter Form formuliert. Doch auch dieses wurde wenige Tage später durch ein Gericht aufgehoben. Ursprünglich sollte es neben den Einreiseverbot für Personen aus den sechs Ländern auch einen generellen Aufnahmestopp von Flüchtlingen geben. Nun gab es Ende Juni einen weiteren Vorstoß mit einem neuen Entwurf.

Beantragung eines Visum nur unter bestimmten Bedienungen

In diesem Dekret heißt es, dass Personen aus den sechs Ländern ein Visum beantragen können, wenn sie eine „Enge Beziehung“ in den USA nachweisen können. Darunter fallen Personen, die Eltern, Ehepartner, Schwiegersohn oder -tochter, Geschwister oder Kinder in den USA haben. Diese Beziehung muss dann mit den entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden. Enkel, Tanten, Onkel, Großeltern, Nichten, Neffen und weitere Verwandte sollten laut diesem Dekret kein Visum beantragen können. Bereits kurz nach der Veröffentlichung wurden Dokumente zur Prüfung eingereicht, die die Definition „Enge Beziehungen“ anfechten sollten. Ein Gericht auf Hawaii prüfte nun diese Formulierung und stellte klar, dass weitere Personen unter dem Begriff „Enge Beziehungen“ fallen müssen.

Einreisedekret wird ein weiteres Mal angepasst

Das Gericht auf Hawaii hat nun beschlossen, dass unter den Punkt „Enge Beziehungen“ auch Großeltern, Enkel, Schwäger und Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen Cousins und Cousinen fallen. Personen aus den sechs Ländern können also mit einem entsprechenden Nachweis wieder ein Visum für die Vereinigten Staaten von Amerika beantragen. Begründung des Gerichts für die Abschwächung der Richtlinie ist, dass die eng gefasste Liste der Beziehungen nicht zu der vorsichtigen Sprache des Supreme Courts und den Einwanderungsrichtlinien passt. Der auf Hawaii vertretende Anwalt Neal Katyal feiert diese Entscheidung auf Twitter als einen „haushohen Sieg“ und erklärt, dass die Position der Regierung „so falsch wie grausam“ sei. Deutsche mit einer doppelten Staatsbürgerschaft sollten sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt informieren. Derzeit können Doppelstaater mit dem deutschen Reisepass ein Visum beantragen.

USA möchten zukünftig mehr Informationen über Einreisende bekommen

Am Mittwoch den 12. Juli 2017 wurden weltweit US-Botschaften darüber informiert, dass es zukünftig zu einer detaillierteren Abfrage von Daten kommen werde. So sollen Staaten den USA jede Art von Identitätsinformationen liefern, die von den Visa-Antragstellern angefordert werden, wie zum Beispiel biometrische oder biografische Details. Ebenso sollen verloren oder gestohlene Reisepässe in der Interpol Datenbank abgespeichert werden oder Informationen über Vorstrafen ohne Blockierung an die USA übermittelt werden.

Betreffen die Änderungen nur Visa oder auch die ESTA-Einreise

Bisher beziehen sich die Änderungen nur auf Personen, die ein Visum beantragen möchten. Personen aus den Ländern Iran, Somalia, Libyen, Sudan, Syrien, Irak und Jemen können jedoch generell kein ESTA beantragen und müssen sich vor der Einreise um ein Visum kümmern. Änderungen im Visa-Waiver Programm, welches die Einreise per elektronischer Einreiseerlaubnis (ESTA) ermöglicht, sind bisher nicht vorgenommen worden. Durch die nun bekannt geworden Pläne der US-Regierung, weitere Informationen über die Einreisenden übermittelt zu bekommen, lässt jedoch vermuten, dass es hier in Zukunft ebenso zu Änderungen oder Anpassungen des Formulars kommen könnte. Aktuelle Informationen über Neuerungen bezüglich der ESTA Beantragung findet man auf https://www.estaformular.org. Konkret bedeutet es also, dass man sich vor Reiseantritt in die USA noch einmal über die aktuellen Einreisebedienungen informieren sollte um sicherzustellen, dass es am Abreisetag zu keinen Problemen kommt.