Zumal der Schleier als Ausdruck der Religiosität gegen die Verpflichtung zur Neutralität in Glaubensfragen verstößt.
So gesehen ist das Burka-Verbot für den Öffentlichen Dienst richtig. Zumindest im Kern. Es dürfte aber nicht lange dauern, bis Mahner und Warner den Fall in Hessen nutzen und einen generellen Bann der Burka fordern. Ein entsprechendes Gesetz gibt es etwa in Frankreich. Aber wenn eine Frau in der Öffentlichkeit — freiwillig — den Ganzkörperschleier tragen will, dann darf sie das.