Entscheidung ist im Kern richtig
Eine vollverschleierte Mitarbeiterin im Bürgeramt, deren Augen man vor lauter Stoff kaum erkennen kann? Eine undenkbare Vorstellung, die nichts mit der Transparenz und Offenheit zu tun hat, die Menschen von Behörden erwarten.
03.02.2011
, 20:12 Uhr
Zumal der Schleier als Ausdruck der Religiosität gegen die Verpflichtung zur Neutralität in Glaubensfragen verstößt.
So gesehen ist das Burka-Verbot für den Öffentlichen Dienst richtig. Zumindest im Kern. Es dürfte aber nicht lange dauern, bis Mahner und Warner den Fall in Hessen nutzen und einen generellen Bann der Burka fordern. Ein entsprechendes Gesetz gibt es etwa in Frankreich. Aber wenn eine Frau in der Öffentlichkeit — freiwillig — den Ganzkörperschleier tragen will, dann darf sie das.