EU: Geheimniskrämerei um Beamtengehälter
Laut Statut gibt es 3,7 Prozent mehr. Doch die Staaten sind nicht bereit zu zahlen. Jetzt wird geklagt.
Brüssel. Die EU-Kommission verbreitet von Montag bis Freitag Nachrichten für die Medien - von Fischquoten über Defizitverfahren bis hin zu Handygebühren.
Doch bei manchen Themen geht es bei der europäischen Superbehörde ganz diskret zu, etwa bei den eigenen Gehältern. Nur auf Nachfrage erfuhren Medienvertreter am Mittwoch in Brüssel, dass die Behörde wegen der von den Mitgliedsstaaten abgeblockten Gehaltserhöhung um 3,7 Prozent vors Gericht zieht.
"Wir haben um ein beschleunigtes Verfahren gebeten", erläuterte Sprecherin Pia Ahrenkilde-Hansen.
Die Sprecherin meinte wortkarg, in dieser Sache sei bereits alles gesagt worden: dass die Mitgliedsstaaten mit ihrer Entscheidung, nur eine Steigerung der Saläre von 1,85 Prozent zuzulassen, eigene Regeln gebrochen hätten. Und dass die Bezüge nicht politisch verhandelbar seien. "Nun ist es beim Europäischen Gerichtshof", lautete das lapidare Fazit.
Auch Experten räumen ein, dass das Vorgehen der 27 EU-Länder juristisch auf wackeligen Füßen steht. In ganz seltener Eintracht - es war Einstimmigkeit nötig - verständigten diese sich im Dezember darauf, die "automatische" Steigerung um 3,7 Prozent nicht zuzulassen. Angesichts von dramatischen krisenbedingten Einbußen vor allem in Mittel- und Osteuropa sei das in der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.
Die Kommission ist nun in der Zwickmühle, denn als "Hüterin der EU-Verträge" kann sie von Amts wegen nicht zulassen, wenn die Staaten sich über rechtlich bindende Abmachungen hinwegsetzen.
Droht in dem eskalierenden Konflikt jetzt ein Streik? Laut Medienberichten könnten die Anhörungen der neuen EU-Kommissare in der kommenden Woche im EU-Parlament durch Aktionen der Beschäftigten gestört werden. Vor Weihnachten hatten bereits Mitarbeiter des EU-Ministerrates kurz die Arbeit niedergelegt.
Ob die gut bezahlten "Eurokraten" mit weiteren Aktionen das Herz der europäischen Öffentlichkeit gewinnen würden, bleibt abzuwarten. Schlechte Karten haben sie zumindest aus juristischer Sicht nicht. Beim letzten großen Krach um die Gehälter 1972 siegten die Beschäftigten vor dem höchsten EU-Gericht.