EU-Gerichtsurteil: Wenn das Fluggepäck auf der Strecke bleibt...
Ist der Koffer weg oder kommt zu spät, können Reisende maximal 1300 Euro Entschädigung verlangen.
Düsseldorf. Der Flug ist gut überstanden, doch dann folgt der Schreck am Gepäckband: Der Koffer taucht nicht auf. Nach Angaben des Luftfahrtdienstleisters Sita wurden im vergangenen Jahr weltweit mehr als 25 Millionen Gepäckstücke fehlgeleitet. Zwar tauchten die meisten vermissten Taschen und Koffer innerhalb weniger Tage wieder auf. Doch immerhin rund 850 000 blieben ganz verschwunden.
Ist das Gepäck verloren, beschädigt oder kommt verspätet, müssen die Airlines für den Schaden aufkommen. Das regelt das 1999 unterzeichnete Montrealer Übereinkommen. Darin ist auch festgelegt, dass die Haftung je Fluggast auf 1131 sogenannte Sonderziehungsrechte (1300 Euro), eine Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds, beschränkt ist. Ein Reisender, dessen Gepäckstück zwischen Barcelona und Porto verloren ging, wollte das nicht akzeptieren. Er verlangte von seiner Fluggesellschaft 2700Euro Schadensersatz sowie 500 Euro für den entstandenen Zeitaufwand.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) machte dem Mann jetzt einen Strich durch die Rechnung und urteilte gestern, dass Flugreisende beim Verlust ihres Gepäcks höchstens 1300Euro Entschädigung erwarten können. Der Brüssler Gerichtshof entschied auch, dass diese Summe sowohl für den direkten Schaden, als auch eventuelle immaterielle Schäden gilt (Az: C-63/09).
Das Abkommen erlege den Fluggesellschaften "strenge" Haftungspflichten auf, im Gegenzug habe das Gericht die Höhe aber klar begrenzen wollen, heißt es in der Urteilsbegründung. Das diene auch einer schnellen Auszahlung.
Zudem wies der Gerichtshof darauf hin, dass nach dem Montrealer Abkommen Passagiere beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag anheben können. Wie hoch die Gebühren sind, ist allerdings von Airline zu Airline unterschiedlich.