Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Das sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe.
09.11.2011
, 10:23 Uhr